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28.11.2009 - 13.51 Uhr
»Bindewirkung« des Beschlusses prüfen
Laubach (tb). Der auf Sicherung der Eigenständigkeit der Sparkasse Laubach-Hungen abzielende Antrag der Freien Wähler wird erst in der übernächsten Sitzungsrunde im kommenden Jahr beraten werden. Der Haupt- und Finanzausschuss einigte sich am Mittwochabend mehrheitlich darauf, zunächst die »Bindungswirkung« eines von den FW gewünschten Stadtverordnetenbeschlusses prüfen zu lassen, der dem Verwaltungsrat eine Fusion untersagen würde.
Wie von der AZ berichtet, hatten Laubachs Freie Wähler Anfang des Monats einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt, begründet damit, dass »hinter den Kulissen« eine Fusion mit der Sparkasse Gießen betrieben werde. Um dem Stadtparlament das Heft des Handelns zu sichern, sollte dieses zunächst eine umfassende Information einfordern und - vor allem - dem Verwaltungsrat eine Fusion zu untersagen. Was das Befördern einer de facto »Übernahme« durch die Sparkasse Gießen betrifft, wurde der Verdacht geäußert, Altbürgermeister Claus Spandau, bis 2012 gewählter Verwaltungsratsvorsitzender, könnte zu den handelnden Personen gehören. Spandau wies seinerzeit nicht nur solchen Verdacht zurück, er konnte auch den tags zuvor getroffenen Beschluss des Verwaltungsrats ins Feld führen: Aufgrund einer Anfrage des Verwaltungsrats der »Gießener« war gleichlautendes Votum aus 2007 (»keine Fusion«) bestätigt worden - einstimmig. Wie ebenfalls am 31. Oktober von der AZ berichtet, hatte auch die Sparkasse Grünberg auf entsprechende Anfrage dem Vertreter des Gießener Instituts einen »Korb gegeben« - aufs Neue.
In Laubach stieß der FW-Antrag auf heftige Kritik bei SPD und CDU, sei solcher doch nicht nur unnötig (siehe »Anti-Fusionsbeschluss«), sondern auch schädlich für die Sparkasse. Tatsächlich gehe es den Freien Wählern darum, »Spandau weichzuklopfen«; wie seinerzeit bei Altbürgermeister Alfred Funk (SPD), versuche man auch hier, den Verwaltungsratsvorsitzenden aus dem Amt zu drängen (Funk bekleidete den Posten bis zum Ablauf der Amtsperiode 1994, drei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Bürgermeisteramt, die Red.).
Zurück zur Mittwoch-Sitzung, bei der der FW-Antrag erstmals behandelt wurde (die Freien Wähler hatten in der Stadtverordnetensitzung am 10. November mit der Erklärung, ihnen sei der Anti-Fusionsbeschluss zunächst nicht bekannt gewesen, die Dringlichkeit zurückgenommen, die Red.): Beschlossener Prüfungsauftrag richtet sich an zwei Adressaten, an Laubachs Stadtverwaltung und den Sparkassenvorstand. Beide sollen über die Spitzenverbände (Städte- und Gemeindebund / Sparkassen- und Giroverband) feststellen, ob einer Stadtverordnetenversammlung sozusagen ein »imperatives Mandat« gegenüber dem Verwaltungsrat einer Sparkasse überhaupt zukommt (nach ersten Informationen der AZ sieht das Gesetz das nicht vor), ein Beschluss gegen eine Fusion die Führung des Geldinstituts also überhaupt bände.
»Laut Sparkassengesetz Fusion doch nur per Parlamentsbeschluss«
Für Claus Spandau, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sparkasse Laubach-Hungen, bedürfte es einer rechtlichen Prüfung nicht. Es reichte der Blick in das Hessische Sparkassengesetz aus 1991, zuletzt geändert 2008.
Laubachs Alt-Bürgermeister verwies zunächst auf § 17 Abs.1 des Gesetzes: Dieses eröffnet den Trägern (ehemals »Gewährsträger«, hier die Städte Laubach und Hungen) die Option, Sparkassen zu »vereinigen« und das vereinigte Institut in gemeinsamer Trägerschaft fortzuführen. Ein jüngeres Beispiel dafür ist das Zusammengehen der Sparkassen in Trägerschaft der Kreise Vogelsberg und Wetterau.
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