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Schulden durch Drogenverkauf getilgt

Artikel vom 01.09.2010 - 03.00 Uhr

Schulden durch Drogenverkauf getilgt

Langgöns/Gießen (kan). Knapp 50 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden einem Paar aus Langgöns angelastet. Die beiden 30 Jahre alten Beschuldigten mussten sich am Dienstag am Amtsgericht in Gießen verantworten.
Von dem Schöffengericht um Vorsitzenden Richter Wolfgang Hendricks wurden letztendlich nur 25 Fälle verhandelt.

Über 40 Mal - so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft - soll das Paar im Zeitraum zwischen Juli 2008 und Juli 2009 Drogen gekauft und einen kleinen Teil davon weitervertrieben haben. Der Mann aus Langgöns behauptete in der Verhandlung indes, den Händler, von dem die Drogen stammten, erst Ende 2008 kennengelernt zu haben. Deshalb wurde die Hälfte dieser Anklagepunkte eingestellt. Unstrittig blieben aber die drei Fälle, in denen das Paar Haschisch und Marihuana erworben und dann an eine Vertrauensperson der Polizei weiterverkauft hatte - und das offenbar im Beisein der Kinder. Beim letzten dieser »Geschäfte« griff die Polizei ein.

Der Angeklagte und seine Lebensgefährtin haben lange Zeit selbst Drogen genommen. Das räumte der 30-Jährige ein. Mit den wachsenden Schulden sei auch der Konsum gestiegen, erzählte die vierfache Mutter. Zum Drogenverkauf sei es nur gekommen, weil sie gehofft hatten, auf diesem Wege einige ihrer Schulden loszuwerden.

Der 30-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, seine Lebensgefährtin zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe, weil sie beim Verkauf der Drogen nur Mittäterin war. Beide Angeklagte müssen eine bereits begonnene Drogentherapie weiterführen.

»Man glaubt es kaum«, so Richter Hendricks in der Urteilsbegründung. »Da ist eine junge Familie mit vier Kindern, und die kommt auf die Idee, die ganze Schuldenmisere mit Betäubungsmitteln zu verdrängen.« Er legte dem Paar nahe, den Kindern zuliebe »ohne Wenn und Aber in eine bürgerliche Existenz« zurückzufinden. Und: »Die Kinder haben es verdient, dass Sie die Therapie zu einem vernünftigen Ende führen.«

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Artikel vom 01.09.2010 - 03.00 Uhr
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