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23.06.2010 - 03.00 Uhr
Prügel beim »Toleranz«-Fußballturnier
Gießen/Langgöns (kan). Ausgerechnet beim Fußballturnier »Für Demokratie und Toleranz« der Jugendpflege, des TSV und des »Bündnisses für Demokratie« aus Langgöns kam es im Oktober 2009 in der örtlichen Karl-Zeiß-Halle zu einer Massenschlägerei. Am Dienstag standen zwei der an der Prügelei beteiligten Jugendlichen, 18 und 19 Jahre alt, vor dem Amtsgericht.
Den Lollarern wurde vorgeworfen, die Schlägerei angezettelt zu haben. Vermuteter Grund des Streits: Eine Mannschaft aus Langgöns habe Fußballer einwechseln wollen, die nicht für ihr Team angemeldet waren, um die Siegchance zu erhöhen. Damit seien die Lollarer nicht einverstanden gewesen. Nach wechselseitigen Beleidigungen sei der 18-jährige Angeklagte samt Mannschaftskollegen dann auf ihn losgegangen, sagte ein 17-jähriger Zeuge. Er habe einen Schlag und Tritte abbekommen, bevor ihm sein Bruder helfen konnte. Wer von ihnen dem Angeklagten dann die blutige Nase verpasst hatte, konnten beide nicht mehr sagen; der 17-Jährige erlitt eine Jochbeinprellung. Der 18-jährige Angeklagte hatte darauf per Handy den Bruder (19) um Hilfe gebeten, der auch rasch auftauchte und dem 17-Jährigen ins Gesicht schlug; der bekam dann noch Tritte von allen Seiten ab. Eine Mitarbeiterin der Jugendpflege hatte schon nach der ersten Prügelei die Polizei gerufen. Eingetroffen sei die aber erst, als schon fast alles vorbei war. Nach Ankunft des 19-Jährigen sei die Schlägerei ausgeartet: »Es war ein großes Chaos«, sagte die junge Frau. Wieviele Fußballer tatsächlich beteiligt waren, ließ sich nicht mehr feststellen.
Die Angeklagten entschuldigten sich bei den Geschädigten, die wohl an der Entstehung des Streits nicht ganz unbeteiligt waren. Daraufhin stellte das Jugendschöffengericht um Richterin Ulrike Büger in Einverständnis mit Staatsanwalt Dr. Christian Matejko das Verfahren gegen den 18-Jährigen ein. Bei seinem Bruder tat sich das Gericht schwerer, denn gegen ihn lag noch eine weitere Anklage vor. Er soll im April in Langgöns mit seinem Auto einen anderen Verkehrsteilnehmer genötigt, rechts überholt und einen Beinahezusammenstoß verursacht haben. Als der bedrängte Fahrer ihn zur Rede stellen wollte und der Angeklagte sah, dass in dem Auto ein kleines Kind saß, entschuldigte er sich. Gegen Auflagen wurde beide Verfahren auch gegen ihn eingestellt. Der 19-Jährige muss 400 Euro zahlen und an einem Verkehrsseminar teilnehmen. Es sei ihr nicht ganz leicht gefallen, diesen Weg mitzugehen, sagte Büger. Aber der Lollarer haben einen guten Eindruck gemacht. Dennoch ermahnte sie ihn: »Das macht aber nicht alles ungeschehen.«