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»Lameer« versus »La Mer«: Gericht regt einen Vergleich an

Artikel vom 17.10.2011 - 12.24 Uhr

»Lameer« versus »La Mer«: Gericht regt einen Vergleich an

Lahnau (sel). Im Rechtsstreit zwischen »David Lameer« aus Dorlar und »Goliath La Mer« aus New York – die Gießener Allgemeine Zeitung berichtete darüber am vergangenen Mittwoch – steht es nach der ersten Runde vor dem Hamburger Landgericht unentschieden.

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Bernhard Krenig, Laborsprecher der Firma Spieker-Kosmetik in Lahnau.
Dieses Zwischenergebnis verbucht Bernhard Krenig, Sprecher des im Dorlarer Gewerbegebiet am Eberacker ansässigen Familienbetriebes »Spieker-Kosmetik« bereits als ein von ihm in dieser Form im Vorfeld der Gerichtsverhandlung im hohen Norden nicht erwarteten Erfolg.

Zu erdrückend erschien das Gewicht des in den USA ansässigen Weltkonzerns Estée Lauder, der rund 30 000 Mitarbeiter beschäftigt und mit seinen zahlreichen kosmetischen Produkten einen Umsatz von fünf Milliarden Euro macht. Darunter eine Creme mit dem Namen »La Mer«, die seit 1998 in Deutschland vertrieben wird. Dagegen erschien die Martktstellung des Badekonzentrates »Lameer« von Spieker-Kosmetik in Dorlar viel zu leichtgewichtig und unbedeutend.

Allerdings fürchtet Estée Lauder offensichtlich, dass »Lameer« aus Lahnau allzusehr am Image des Produktes »La Mer« kratzt, obwohl die Badekonzentat-Erfindung des Dillenburger Drogisten und Chemotechnikers Heinz Spieker seit 1965 in Hessen und Deutschlad vertrieben wird; auch über den nationalen Pharmagroßhandel. Und diese von Bernhard Krenig, dessen Familie seit 2006 und unter Beibehaltung des Firmennamens Rechtsnachfolger der Spieker-Kosmetik ist, höchstselbst vor dem Richtertisch in Hamburg ins Feld geführten älteren Rechte haben offenbar Eindruck vor der Hamburger Justiz hinterlassen. Immerhin ist es das Ansinnen des Konzerns, Krenig den Vertrieb seines Badeskonzentrats unter dem tradierten Namen »Lameer« zu untersagen.

Laut Richterspruch sind beide Parteien in den nächsten Wochen gehalten, auf einen Vergleich hinzuarbeiten. »Das Angebot von Estée Lauder allerdings, mein ›Lameer» mit einer Umsatzbegrenzung von jährlich nur 4000 (!) Euro weiter verkaufen zu dürfen, ist völlig unannehmbar und geradezu unanständig, kann daher nicht die Basis von Gesprächen mit dem Ziel eines Vergleiches sein«, kommentierte Bernhard Krenig nach Rückkehr aus Hamburg die Situation. Gleichwohl sei er bereit, auf den großen Konzern zuzugehen, wenn diese Haltung auf Gegenseitigkeit beruht und auch Estée Lauder Zugständisse macht, die einen außergerichtlichen Vergleich ermöglichen. Der müsse auch für den »Kleinen« aus Lahnau akzeptabel sein und nicht existenzgefährdend.

Das alles muss im Lauf der nächsten vier Wochen passieren, denn die mit dem Fall betraute Richterin hat am Donnerstag beiden Parteien eine Frist bis zum 17. November gesetzt. Kommt es bis dahin nicht zu einer Einigung zwischen Estée Lauder in New York und Spieker-Kosmetik in Dorlar, wird seinerseits das Hamburger Landgericht sagen, wer welche Nutzungsrechte am gleichklingenden Namen hat.

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Artikel vom 17.10.2011 - 12.24 Uhr
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