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Nordumgehung: Stadt will Rückzahlung vom Land bis 2018

Artikel vom 06.02.2012 - 08.49 Uhr

Nordumgehung: Stadt will Rückzahlung vom Land bis 2018

Karben (pe). Dem Bau der Nordumgehung kommt man immer näher: Der Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur sowie die Stadtverordnetenversammlung haben die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt zur Vorfinanzierung der Umfahrung durch die Stadt. verabschiedet.

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Die Ortseinfahrt von Groß-Karben soll künftig so leer sein wie auf diesem Bild, wenn die Nordumgehung gebaut sein soll. Der Infrastrukturausschuss hat sich jetzt mit dem Vertragswerk zwischen Land und Stadt für dieses Vorhaben befasst. (Foto: Pegelow)
Grüne und Linke votierten dagegen, ansonsten waren sowohl die Koalitionsparteien als auch die SPD dafür.

Die Verwaltungsvereinbarung war Ende Januar bei der Stadt eingetroffen. Offizieller Titel: »Verwaltungsvereinbarung zur Vorfinanzierung der Bau- und Grunderwerbskosten des Landes Hessen durch die Stadt Karben«. Die Nordumgehung wird im offiziellen Sprachgebrauch als
»L 3351/K 246 Ortsumgehung Karben–Groß-Karben« bezeichnet. Auf vier Seiten wird geregelt, wie die Baudurchführung und die Finanzierung der Baukosten erfolgen soll.

Gesamtkosten: 16,2 Millionen

Die Gesamtkosten der Maßnahme werden nach jetzigem Stand auf rund 16,2 Millionen Euro geschätzt. 14,1 Millionen Euro wären Kosten für den Bau der Straße und der beiden Brücken, etwa 2,1 Millionen Euro würde der Grunderwerb kosten. Der Anteil des Landes Hessen beträgt 13 Millionen Baukosten und 1,6 Millionen an Grunderwerbskosten. Der Wetteraukreis würde zirka 1,6 Millionen Euro an Bau- und Grunderwerbskosten übernehmen.

Am Montag hat sich der Magistrat mit dem Vertragswerk befasst und nach Angaben von Bürgermeister Guido Rahn zwei Änderungen beschlossen. Gar nicht einverstanden war man dort laut Rahn mit der Formulierung des Landes, dass sich die Stadt verpflichten solle, innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang der Rechnungen das Geld an die jeweiligen Rechnungssteller zu überweisen. »Hier wollen wir fünf Arbeitstage im Vertragsentwurf haben.« Zwei Tage seien zu kurz, zumal dann, wenn die Rechnung an einem Freitag bei der Stadt eingehe.

»Der Vorbehalt muss weg«

Größerer Knackpunkt für die Stadt ist jedoch der Paragraf 3, in dem es einen Rückzahlungsvorbehalt durch den Hessischen Landtag geben soll. Aus dem Vertragsentwurf gestrichen haben will der Magistrat folgenden Satz: »Die jährlichen Rückzahlungsraten des Landes Hessen stehen unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Bestätigung durch den Haushaltsgesetzgeber (Hessischer Landtag) im jeweiligen Haushaltsjahr.«



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