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Stadtverwaltung Hungen rät von Kanal-Untersuchungen ab

Artikel vom 25.08.2010 - 13.00 Uhr

Stadtverwaltung Hungen rät von Kanal-Untersuchungen ab

Hungen (pm). In letzter Zeit melden sich im Hungener Rathaus immer wieder besorgte Bürger. Sie teilen mit, dass Firmen den Grundstückseigentümern - teilweise im Namen der Stadt - eine TV-Untersuchung der Abwasserleitungen anbieten. Die Firmen behaupteten, solche Untersuchungen seien nun Vorschrift. Das ist aber nicht korrekt. Die Stadtverwaltung Hungen empfiehlt deshalb allen Hausbesitzern, ihre Abwasserleitungen nicht untersuchen zu lassen, sofern keine Störung vorliegt.
Kontrolluntersuchungen der Kanäle via Kamera waren kürzlich von Firmen auch in Wölfersheim angeboten worden. Auch dort hatte die Gemeinde vor diesen Offerten gewarnt.

Zur aktuellen Rechtlage teilt der Hungener Hauptamtsleiter Dirk Siebert mit, dass Hauseigentümer verpflichtet sind, ihre Zuleitungskanäle bis Ende 2015 überprüfen zu lassen. Die bisherige Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) sei Ende 2009 ausgelaufen. Über die Neufassung werde noch beraten. Gesucht werde eine Lösung, die dem Schutz der Umwelt Rechnung trage, gleichzeitig aber auch praktikabel und angemessen sei und keinen großen bürokratischen Aufwand erfordere.

»Da die genaue Vorgehensweise hinsichtlich der Begutachtung der Anschlussleitungen noch nicht feststeht, aber in einigen anderen Bundesländern die Untersuchung der Kanäle bereits angelaufen ist, wird zur Zeit im Rahmen einer neuen Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes Hessen das Hessischen Wassergesetzes konkretisiert, das anschließend von den Stadtwerken erfüllt werden muss«, heißt es in der Pressemitteilung Die neue EKVO sollte bereits zum 1. Januar 2010 in Kraft treten, sei aber für unbefristete Zeit ausgesetzt worden. Von Seiten der Stadtwerke Hungen und auch der Stadt Hungen seien bisher noch keine Veranlassung getroffen worden, eine Untersuchung der Hausanschlussleitungen (Grundstückszuleitungen) an den öffentlichen Kanal durchführen zu lassen.

»Wir empfehlen deshalb allen Hauseigentümern, im Moment, außer bei Störungen im Hausanschlussbereich, keine vorzeitigen Untersuchungen ihrer Abwasserkanäle durchführen zu lassen«, heißt es in der Pressemitteilung der Hungener Stadtverwaltung abschließend. Man werde die Grundstückeigentümer nach der Veröffentlichung der neugefassten EKVO rechtzeitig über die weitere Vorgehensweise unterrichten, schreibt Siebert.

Für Fragen stehen die Stadtwerke Hungen zur Verfügung. Ansprechpartner ist M. Schneider, Tel. 06402/8541 oder E-Mail: MSchneider@hungen.de

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Artikel vom 25.08.2010 - 13.00 Uhr
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