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18.09.2009 - 21.00 Uhr
Sechs Jahre Haft für Hungener Messerstecher
Hungen (ti). Deutliche Worte gebrauchte der Vorsitzende der Fünften Großen Strafkammer des Gießener Landgerichtes nach der Urteilsverkündung im »Messerstecher«-Prozess.
Hungen (ti). »Wer so massiv auf jemanden einsticht, in Regionen, in denen lebenswichtige Organe angesiedelt sind, der will töten.« Deutliche Worte gebrauchte der Vorsitzende der Fünften Großen Strafkammer des Gießener Landgerichtes nach der Urteilsverkündung im »Messerstecher«-Prozess. Dies zeige die Tötungsabsicht des 26-jährigen Wölfersheimer, der sich seit Anfang August wegen versuchten Totschlages und gefährlicher Körperverletzung zu verantworten hatte. Sechs Jahre Haft sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach einjährigem Strafvollzug verhängte die Kammer, die ihn der angeklagten Delikte für schuldig befand. Staatsanwalt Klaus Bender hatte sieben Jahre gefordert, Verteidiger Ulrich Schmid Freispruch aufgrund Notwehrlage.
Nach Ansicht des Gerichtes aber seien die Taten des 26-Jährigen »weder durch Notwehr noch durch Nothilfe gerechtfertigt«. Denn zum Zeitpunkt, als er das 35 Zentimeter lange Kochmesser ins Spiel gebracht hatte, sei der Kampf bereits vorbei gewesen. Sein Widersacher habe am Boden gelegen. Demel sprach von rechtwidrigen Angriffen seitens des Wölfersheimers. »Wer mit diesem Messer gegen den Kopf einer Person sticht, der nimmt zumindest in Kauf, dass dadurch schwerwiegende Verletzungen gesetzt werden.« Zur Erinnerung: Der Angeklagte hatte im Rahmen einer Schlägerei in der Nacht des 1. Februar auf der Hungener Kaiserstraße ein Messer gezogen und dabei ein Brüderpaar aus Laubach verletzt. Einer der beiden hatte eine Wunde am Hinterkopf davon getragen, der andere war durch mehrere Attacken in Brust-, Rücken- und Bauchbereich verletzt worden. Einer der Stiche hatte seine Lunge beschädigt, ein anderer den Leberlappen. Ein dritter endete kurz vor der Hauptschlagader. Der heute 20-Jährige darf weder Sport treiben noch schwere Arbeiten verrichten. Die linke Hälfte seines Rückens ist taub.
»Absolut sinnlos« nannte es Nebenkläger-Vertreter Dietmar Kleiner, der in seinem Plädoyer von einer »scheinbar hemmungslosen Bereitschaft zur Gewaltanwendung« und »kaum noch vorhandener Achtung vor der körperlichen Integrität des anderen« sprach. Dabei nahm er seine beiden Mandanten nicht aus. Und das taten auch Staatsanwalt und Richter nicht, die den Laubacher Brüdern und ihren Freunden eine Mitschuld an der Situation gaben. Sie hatten den Angeklagten und seine Freunde in einem Hinterhof angegriffen, sie mit Schottersteinen, Flasche und Aschenbecher beworfen. Vorher hatte es bereits in der nahe gelegenen Kneipe »Klein Istanbul« Stress gegeben, dessen Eskalation die Gruppe um den Wölfersheimer durch Verlassen der Feier entgehen wollte. Zu Lasten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er bereits mehrmals wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft ist und zum Tatzeitpunkt unter Bewährung stand sowie die erheblichen Verletzungen des 20-Jährigen. Demel stellte in der Urteilsbegründung noch einmal klar: »Ohne ärztliche Hilfe wäre er verblutet.«