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10.03.2010 - 03.00 Uhr
Hungener Unternehmer muss hinter Gitter
Gießen/Lich (ti). Vehement hatte er vergangene Woche noch bestritten, am 14. März ohne Führerschein unterwegs gewesen zu sein. Unterstützt worden war der Hungener Bauunternehmer dabei von seiner Lebensgefährtin und von einem Bekannten aus Birklar. Doch die Babysitter-Geschichte, die er und seine Freundin dem Gericht als Alibi aufgetischt hatten, zerplatzte am zweiten Prozesstag wie eine Seifenblase.
Der Polizist, der den Angeklagten am ersten Verhandlungstag belastet hatte und nun sogar vereidigt wurde, brachte Funkaufnahmen von jenem Samstagvormittag mit ins Gießener Amtsgericht. Und die waren - so Strafrichter Martin Blanke - »sehr überzeugend«.
Um 11 Uhr hatte der 29-jährige Beamte, der den Angeklagten an jenem 14. März in der Gemarkung Nieder-Bessingen kontrollierte, der Grünberger Dienststelle den auffälligen Wagen gemeldet. Eine Minute später forderte er bereits Unterstützung an und gab durch, dass es sich bei dem angehaltenen Autofahrer um den polizeibekannten 46-Jährigen aus einem Hungener Stadtteil handelte.
Der nämlich war nicht zum ersten Mal ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs gewesen. Zahlreiche einschlägige Vorstrafen hat er bereits. Sie ziehen sich seit 1994 wie ein roter Faden durch sein Leben. Im vergangenen Jahr war er sogar zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er nicht nur ohne Führerschein, sondern auch noch betrunken hinterm Steuer gesessen hatte. Und das nur wenige Wochen vor der am Dienstag abzuurteilenden Tat. Ganz klar, dass es auch diesmal keine Bewährung geben konnte.
Während Oberamtsanwalt Otto Linscheid für den Wiederholungstäter die Höchststrafe von einem Jahr forderte, blieb der Richter unter dem vom Anklagevertreter geforderten Strafmaß. Er verurteilte ihn wegen Fahrens ohne Führerschein und fahrlässiger Körperverletzung - während der Kontrolle durch den Beamten war der Geschäftsmann geflüchtet, hatte den Polizisten dabei an Unterarm und Schulter verletzt - zu zehn Monaten Haft und setzte für die Fahrerlaubnis eine Sperrfrist von zwei Jahren fest.
Seiner Lebensgefährtin droht ein Verfahren wegen Falschaussage. Nachdem der Angeklagte die Vorwürfe schließlich einräumte und damit konfrontiert worden war, dass er seine Partnerin hatte quasi ins offene Messer laufen lassen, sagte er: »Das hat sie freiwillig gemacht.«
Linscheid und Blanke sahen das allerdings anders: »Sie sind gerichtserfahren. Sie wissen, was passiert, und Sie haben nichts unternommen, um sie umzustimmen«, kritisierte der Oberamtsanwalt. Und Blanke meinte: »Sie tragen die Verantwortung für diese Aussage. Sie hätten das Ganze beenden können.«
Gegen den Birklarer, der die Angaben seines Bekannten ebenfalls gestützt und damit gelogen hatte, wird es kein Verfahren geben: Er ist mittlerweile verstorben.