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Drei Verletzte bei Unfall zwischen Hungen und Villingen

Artikel vom 05.08.2012 - 17.09 Uhr

Drei Verletzte bei Unfall zwischen Hungen und Villingen

Hungen (sha). »Erheblich alkoholisiert« war laut Polizei ein 54-jähriger Mann aus Hungen, der am Freitagabend gegen 21.45 Uhr auf der Landstraße zwischen der Kernstadt und Villingen mit seinem Kleinwagen frontal gegen einen anderen Pkw prallte.

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Am späten Freitagabend wurde ein Ehepaar aus Hungen auf der Landstraße zwischen der Kernstadt und Villingen schwer verletzt, als ein betrunkener 54-Jähriger mit seinem Kleinwagen frontal in ihr Fahrzeug (Bild) prallte. (Foto: sha)
Sowohl der Unfallverursacher als auch das Ehepaar aus dem anderen Auto wurden dabei schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.

Wie ein Sprecher mitteilte, habe der 54-Jährige, der in Richtung Villingen unterwegs war, zunächst einen ihm entgegenkommenden Traktor touchiert und sei dann mit dem ebenfalls entgegenkommenden anderen Pkw zusammengestoßen. Der 41-jährige Traktorfahrer aus Lich blieb unverletzt, äußerte aber gegenüber der Polizei, dass der Mann bereits »in Schlangenlinien« gefahren sei.

Das ebenfalls in Hungen lebende Ehepaar aus dem anderen Pkw – eine 47 Jahre alte Frau und ihr 55-jähriger Mann – kamen nach Lich ins Krankenhaus.

35 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren aus Hungen und Villingen mussten den Unfallverursacher mit hydraulischem Rettungsgerät aus seinem Fahrzeug herausschneiden. Er wurde in die Gießener Uniklinik gebracht.

Während der Rettungs- und Bergungsarbeiten war die Landstraße für etwa zwei Stunden voll gesperrt. Die Höhe des entstandenen Sachschadens schätzten die Beamten auf rund 10 000 Euro.

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Artikel vom 05.08.2012 - 17.09 Uhr
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Leserkommentare
(14.08.2012 12:15)
Lux
Trinker
@Clarimonde Für mich ist es einfach. Ich vertrage keinen Alkohol und trinke deshalb auch keinen. Was die Promillegrenze betrifft, sollte diese bei Null liegen. Hat sich übrigens in anderen Ländern bewährt. Wer das nicht einsehen will, ist charakterschwach und für das Führen eines Fahrzeuges nicht geeignet. Alkoholisiert zu fahren, bedeutet Täterschaft. Es liegt an den Haftpflichtversicherern verursachende Täter mit in die finanzielle Haftung zu nehmen, oder solchen eine Haftpflichtversicherung zu verweigern.
(13.08.2012 12:49)
Clarimonde
Trinker
Wenn es eine 0 Promille Grenze gibt, dass erübrigen sich die Testgeräte. Habe ich getrunken, bleibt das Auto stehen, habe ich nichts getrunken, darf ich fahren.
Eine 0,XY Grenze halte ich für überflüssig. Wer Alkohol trinkt, muss das Auto stehen lassen - egal ob ein Radler oder 10 Bier. Den Führerschein sollte man bei verstößen grundsätzlich für länger abgeben müssen und zwar sofort und nicht dann, wenn es einem in den Kram passt.
(13.08.2012 01:10)
Max Mustermann
@Lux
Wenn, dann muss dieser Selbsttest verlässlich sein. Verlässliche Werte liefern, und das haben vielfach Tests gezeigt, nur ordentliche geeichte Geräte. Und die kosten mehr als hundert Euro. Wer sich selbst testen will kann das auch ohne Zwang tun und wer zweifelt muss verantwortungsbewusst das Auto eh stehen lassen.
(12.08.2012 20:52)
Lux
Trinker
@Max Mustermann So viele Polizisten, die den von Verkehrsteilnehmern getrunkenen Alkohol messen, gibt es nicht. Es kann aber die Unsicherheit, ob das Führen eines Fahrzeuges noch möglich ist oder nicht beseitigen, wenn ich diesen einfach durch zu führenden Test bei mir selbst durchführe. Dadurch könnten durch Alkohol herbeigeführte Unfälle vermieden werden.
Wenn die Polizei misst, ist es meistens zu spät. So wie die Schutzweste Pflicht ist, sollte auch das Selbsttestequipment Pflicht werden. Die Gesundheit anderer und die eigene Unversehrtheit muss Priorität haben.
(12.08.2012 14:05)
Max Mustermann
@Lux
Die Pflicht selbst ein Messgerät mitzuführen ist lächerlich und Quatsch. Was sich Frankreich dabei gedacht hat verstehe ich nicht. Die Aufgabe den Alkoholkonsum zu überprüfen und die dafür erforderlichen Einrichtungen mitzuführen hat die Polizei und niemand sonst. Ein Absenken der Promillewerte finde ich aber ebenfalls begrüßenswert. 0,3 sollte das absolute Maximum sein. Wert trinkt und fährt handelt außerordentlich verantwortungslos und asozial.
(12.08.2012 05:29)
govegas
Trinker
Harte Strafen, Gefaengniss, Fuehrscheinentzug alles Strafen und nicht nur Punkte in Flensburg. In Nevada O Toleranz...ab in den Knast schon bei den wenigsten Promille
(08.08.2012 09:40)
Lux
Trinker
Konsequenzen müssen her, will heißen Null Promille. Die Zeit der Ausreden muss vorbei sein. Es sollte Pflicht werden, wie in anderen europäischen Ländern bereits eingeführt, ein Gerät mit sich zu führen, das den Atemalkoholgehalt misst. Wer also am Vorabend getrunken hat kann dann morgens seine Fahrtüchtigkeit selbst prüfen und dementsprechend handeln.
Für Säufer und Gewohnheitstrinker sollte es vor Gericht kein Pardon geben.
Wer ein Fahrzeug, egal welcher Art, unter Alkoholeinfluss fährt, sollte die Fahrerlaubnis spürbar lange entzogen werden.
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