Sie sind hier: Startseite » Kreis » Städte und Gemeinden » Hüttenberg »

Hüttenberger Hallenbad: Sonderregelung fürs Training?

Artikel vom 20.06.2012 - 14.58 Uhr

Hüttenberger Hallenbad: Sonderregelung fürs Training?

Hüttenberg (jow) Die Situation für das Hüttenberger Hallenbad ist immer noch unverändert. Gelingt es dem Trägerverein und der Gemeinde Hüttenberg nicht, bis zum 1. Januar 2013 die Zahl von 1000 Mitgliedern zu erreichen, bleibt das Bad ab Januar geschlossen.

Gemeinsam mit den Nutzergruppen ist der Vorstand des Trägervereins dabei, eine Lösung zu erarbeiten, mit der alle Vereine einverstanden sind. Über den aktuellen Sachstand berichtete am Dienstag bei einer Informationsveranstaltung der Vorsitzende des Trägervereins, Dr. Thomas Birkenstock, in den Hüttenberger Bürgerstuben: »Auf dem Papier haben wir noch ein halbes Jahr Zeit, aber eigentlich sollten wir schon im Oktober eine verlässliche Zahl an Mitgliedern erreicht haben«, warb Birkenstock bei den Vereinen.« Erörtert wurde bei der Zusammenkunft, wie die Gebühren für die Nutzergruppen in Zukunft berechnet werden sollen. Das Dilemma der Nutzergruppen wurde am Dienstag sehr deutlich: Viele ihrer Mitglieder seien nicht bereit, den Mitgliedsbeitrag im Verein, dem sie angehören, zu bezahlen und darüber hinaus noch Mitglied im Trägerverein zu werden, weil sie das Bad nur zu den Trainingszeiten nutzen. »Wir wollen diejenigen, die das Bad lediglich fürs Training nutzen, mit einem speziellen Ausweis ausstatten,« erläuterte Birkenstock. Der Trägerverein schlage vor, dafür von den Vereinen eine Pauschale zu erheben. »Der Verein wird als juristische Person Mitglied im Trägerverein und bezahlt darüber hinaus noch einen Pauschalbetrag, der sich an der Zahl seiner Nutzer orientiert. Dabei orientieren wir uns zunächst einmal an den Zahlen des Vorjahres,« sagte Birkenstock.



»Brauchen verlässliche Zahlen«



Einen Pluspunkt des Trägerverein-Konzepts stellte er auch noch einmal heraus: »Wenn wir das Bad in Eigenregie betreiben, haben wir auch bei der Gestaltung der Öffnungszeiten Spielraum und Flexibilität.« Sein Stellvertreter Heiko Ehrhardt ergänzte, dass die derzeitige Situation einem Beschluss der Gemeindevertretung geschuldet sei. »Wir wollen Ungerechtigkeiten vermeiden und brauchen trotzdem verlässliche kalkulierbare Einnahmen.« Unisono herrschte die Meinung vor, dass man nun »Klinken putzen« müsse. Absichtserklärungen für die Mitgliedschaft reichten jetzt nicht mehr. Für den Schulsport und die Kinder sei es ungemein wichtig, das Bad zu erhalten. »Wir müssen die Leute dazu bewegen, Mitglied zu werden und deutlich machen, dass die Mitgliedergebühren erst fällig werden, wenn der Verein 2013 das Bad übernimmt«, betonte auch Thomas Knop, Vorsitzender der DLRG Hüttenberg.

Birkenstock ergänzte, dass die Hoheit über die Gebührenordnung letztendlich bei der Mitgliederversammlung des Trägervereins liege, die im Herbst zusammentritt. Alle Vereine waren am Dienstag an einer schnellen Lösung interessiert, weil in den Vereinen außerordentliche Mitgliederversammlungen über Gebührenanpassungen beschließen müssten. Michael Breuer, Schriftführer des Trägervereins, fasste die Sachlage gut zusammen: »Wir wollen eine Lösung finden, mit der wir weder dem Normalbürger noch den Nutzergruppen Unrecht tun.

Artikel Drucken Drucken  Versenden
Artikel vom 20.06.2012 - 14.58 Uhr
Social Networks
Facebook Twitter studiVZ meinVZ schülerVZ MySpace  Del.icio.us
X Diesen Artikel versenden






* Bitte füllen Sie alle Felder aus.
Leserkommentare
(21.06.2012 15:28)
HilmarHirnschrodt
Privilegien sind unsozial
Das Hauptproblem am Konzept mit dem Trägerverein besteht darin, dass künftig nur noch die privilegierte Gruppe der Mitglieder des Trägervereines das Bad benutzen dürfen soll. Im Ergebnis entspricht dieser Mitgliedschaftszwang de facto dem Zwang zum Kauf einer Dauerkarte. Wer sich die geplanten 100/160 Euro jährlich nicht so einfach leisten kann, oder nur gelegentlich ab und an das Bad mal nutzen möchte (z.B. für einen Familientag im Bad), bleibt außen vor. Damit sind auch die hohen sechsstelligen jährlichen Subventionen der Allgemeinheit/Kommune für das Hallenbad nicht mehr gerechtfertigt, weil eine unakzeptable soziale Selektion zum Nachteil der sozial Schwächeren und einseitig zu Gunsten der privilegierten Gruppe der Mitgleider des Trägervereins erfolgt. Entweder der Erhalt des Bades ist für die Allgemeinheit wirklich so wichtig, dann können die Kosten dafür auch über den normalen Gemeindehaushalt laufen und das Bad bleibt für die Allgemeinheit weiterhin zu einem angemessenen und fairen Beitrag zugänglich. Anderenfalls sollen die priviligierten Nutzer aus dem Trägerverein auch die kompletten Kosten des Bades - da exclsuive Alleinnutzer - übernehmen, die hohen Subventionen aus der Gemeindekasse sind dann jedenfalls nicht mehr gerechtfertigt!
Kommentar schreiben
Impressum Kontakt AGB Nutzungsbedingungen Datenschutz
TopSeitenanfang