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Stadt Grünberg und Kindergartenleiterin vor Gericht

Artikel vom 03.07.2012 - 21.30 Uhr

Stadt Grünberg und Kindergartenleiterin vor Gericht

Gießen/Grünberg (mlu). Gegen ihre fristlose Kündigung klagt eine Erzieherin, die seit 1980 bei der Stadt Grünberg beschäftigt ist, davon seit 1983 als Kindergartenleiterin. Die Vorwürfe der Urkundenfälschung sowie des Betrugs seitens des Magistrats der Stadt bestreitet sie.

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Ein Gütetermin in der zehnten Kammer des Arbeitsgerichtes Gießen am Dienstag führte zu keiner Einigung zwischen der Klägerin und Grünbergs Bürgermeister Frank Ide, weshalb Richter Hans Gottlob Rühle einen Kammertermin für November anberaumte.

Gemäß einer freiwilligen Vorgesetztenbeurteilung nach Punktebewertung steht unter anderem der Leiterin eines Grünberger Kindergartens eine Leistungszulage zu, wenn die Beurteilung durch ihre Kolleginnen über dem Wert von 4,5 liegt. Da die Klägerin im Zuge einer freiwilligen Leistungsbeurteilung im Jahr 2010 diesen Wert übertraf, erhielt sie eine Leistungszulage, die einem Prozent der Lohnsumme entsprach – es handelte sich um eine Summe im unteren dreistelligen Bereich. Ein Jahr später ging dem Magistrat keine Leistungsbeurteilung zu; man deutete dies im Rathaus als ein gutes Zeichen.

Wiederum ein Jahr später (2012) lobte Bürgermeister Ide bei einem Termin vor Ort das Arbeitsklima, woraufhin ihm jedoch widersprochen wurde. Die Erzieherinnen gaben an, ihre Vorgesetzte weder 2010 noch 2011 ausnahmslos positiv beurteilt zu haben. Somit stand aus Sicht des Bürgermeisters fest, dass es sich im ersten Fall um eine Fälschung und im zweiten um ein Zurückhalten der Bewertungsbögen gehandelt haben müsse, die ihm nicht aufgefallen war, insofern die Erhebung auf Freiwilligkeit beruhte.

Während die Klägerin die Vorwürfe bestreitet, sich zudem durch die Art, in der die Kündigung vollzogen worden war, öffentlich gedemütigt gefühlt hatte, ist der Magistrat davon überzeugt, ihre Schuld beweisen zu können. Eine Abfindung im fünfstelligen Bereich komme nicht infrage, sagte daher Ide dem Gericht. Mit einer vierstelligen Summe wollte sich die 54-jährige Klägerin wiederum nicht zufriedengeben, sodass die gütliche Einigung, die Richter Rühle vorgeschlagen hatte, nicht zustande kam.

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Artikel vom 03.07.2012 - 21.30 Uhr
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