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Grünberg: Teures Nachspiel für Asbestdach-Reinigung

Artikel vom 19.01.2012 - 18.36 Uhr

Grünberg: Teures Nachspiel für Asbestdach-Reinigung

Grünberg/Gießen (kan). Gehört es zum Allgemeinwissen, dass Faserzementplatten Asbest enthalten können? Das war eine der Fragen, die sich Strafrichterin Beate Mengel am Amtsgericht Gießen stellte. Auf der Anklagebank saßen zwei Männer, die ein Eternitdach in Grünberg gesäubert hatten. Sie wurden zu Geldstrafen verurteilt.

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Beim Umgang mit asbesthaltigen Stoffen ist Vorsicht geboten. (Archivfoto)
Im Mai vergangenen Jahres hatte ein Grünberger Ehepaar die Angeklagten – einen 65-Jährigen und dessen 24 Jahre alten Enkel – mit der Reinigung seines Daches beauftragt. Der Ältere, der schon länger ein Unternehmen für Dachreinigungen und Fassadenanstriche betrieb, soll seinen Enkel, der sich gerade selbstständig gemacht hatte, bei den ersten Projekten unterstützt haben. So lief dieser Auftrag auf den Namen des jungen Existenzgründers, der Großvater stand aber mit auf dem Dach, ebenso wie der jüngere Bruder des 24-Jährigen.

Als sie jedoch mit ihrer Arbeit fertig waren, da musste das Grundstück der Rentner und zum Teil auch das der Nachbarn für 10 000 Euro saniert werden, das heißt von potenziell krebsgefährdenden Asbestfasern gereinigt werden. Die Rechnung geht an die Firma.

Während der Großvater vor Gericht schwieg, ließ sein Enkel über seinen Verteidiger erklären, noch nie etwas davon gehört zu haben, dass sich bei einer Reinigung Giftstoffe von den Dachplatten lösen könnten. »Ich habe wirklich nicht geahnt, dass ich etwas Falsches tue«, hieß es in der Erklärung.

»Normalerweise gehört es zum Allgemeinwissen, dass man mit asbesthaltigen Stoffen keinen Umgang haben darf«, meinte dagegen zuständiger Bauingenieur des RP Gießen. Nicht nur das, fand auch Oberstaatsanwalt Markus Weimann. Darüberhinaus gehöre es »zu den fachspezifischen Grundkenntnissen« für die Branche, in der die beiden tätig sind.

Ob die Hausbesitzer von der Gefährlichkeit der Reinigung wussten oder hätten wissen müssen, war nicht Thema der Verhandlung. Entsprechende Ermittlungen gegen sie wurden eingestellt. »Selbst wenn sie eine Problematik gesehen hätten, sie haben den Angeklagten vertraut«, sagte der Oberstaatsanwalt.

Ein unbeschichtetes, asbesthaltiges Dach wie dieses dürfe überhaupt nicht gereinigt werden, sagte der Bauingenieur.



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Artikel vom 19.01.2012 - 18.36 Uhr
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