Friedberg (jw). Der Kreistag hat beschlossen, der Kreisausschuss möge untersuchen, wie es Mitglieder des Kreisausschusses mit Nebentätigkeiten halten. »Wir lassen die Hosen runter«, versprach Erster Kreisbeigeordneter Oswin Veith (CDU) und dachte laut darüber nach, dass dieses Bild »bei dem ein oder anderen etwas schöner« ausfallen dürfte. Das Votum fiel einstimmig aus, ästhetische Gründe dürften keine Rolle gespielt haben.
Zweimal musste die Sitzung am gestrigen Nachmittag im Friedberger Kreishaus unterbrochen werden, in Detailfragen gab es Dissens. Ausgelöst wurde die Debatte durch einen Antrag der Grünen, im Fokus steht Kreisbeigeordneter und Kämmerer Ottmar Lich (FWG/UWG).
Wie kürzlich bekannt wurde, hat Lich bei der geplanten Ansiedlung der Brauereigruppe Radeberger in Bad Vilbel im Nebenjob ein (wie die Grünen meinen »relativ günstiges«) Bodenwertgutachten erstellt. Er nehme mal an, dass diese Nebentätigkeit ja wohl genehmigt sei, sagte der Grünen-Fraktionsvorsitzende Michael Rückl. Aber gibt es da nicht Interessenkonflikte? »Ist es opportun, wenn der Kreiskämmerer im Nebenjob für eine Stadt im Wetteraukreis tätig ist?«
Fragen hatte Rückl auch zu einem sogenannten Scopingtermin in Bad Vilbel, einer Sitzung, bei der es um den Bebauungsplan des für Radeberger vorgesehenen Grundstücks ging. Lich nahm an dieser Sitzung teil. Nur warum? Das wollen die Grünen wissen. Das Sitzungsprotokoll führt ihn als Vertreter des Dezernats C auf, er war dort also nicht als nebenberuflicher Gutachter. Die Kämmerei habe aber mit Bebauungsplänen nicht allzu viel zu tun, und der Katastrophenschutz und das Veterinärwesen auch nicht zwingend, meinte Rückl. Das würde am Ende bedeuten, dass ein Politiker auf einem Termin war, auf dem er gar nicht hätte sein müssen; im Wetteraukreis soll das gelegentlich vorkommen. Doch nicht so hier! Wie Lich gegenüber der WZ sagte, war er als Gesundheitsdezernent auf dem Termin, wegen der Hygienevorschriften für Wasser. Das Thema sei aber nicht besprochen worden.
Konkret fordern die Grünen umfassende Auskünfte rund um die Nebentätigkeiten hauptamtlicher Wahlbeamter. Wie sieht das Genehmigungsverfahren aus, in welchem Umfang sind Nebenjobs erlaubt, wann sollte man die Finger davon lassen und wie wurde in Lichs Fall verfahren? Der Kreisausschuss soll einen Bericht vorlegen, der öffentlich im Kreistag vorgetragen wird. Wie Veith in Vertretung von Landrat Arnold mitteilte, hat Lich Ende Januar eine Stellungnahme vorgelegt, das Rechtsamt prüfe sie gerade. Lichs politische Mitstreiter votierten zwar auch für den Grünen-Antrag, doch der Fraktionsvorsitzende Ekkehard Kehm wollte die politische Stoßrichtung der Debatte ändern. Er stellte den Ergänzungsantrag, nicht nur die Kreisbeigeordneten, sondern auch der Landrat und die ehrenamtlichen Dezernenten sollten Auskunft über Nebentätigkeiten geben. Ehrenamtliche mit Nebentätigkeiten? Was bei SPD und Grünen für Stirnrunzeln sorgte, erklärte Kehm damit, dass Schuldezernent Helmut Betschel-Pflügel (Grüne) abhängig von Aufträgen des Staatlichen Schulamts sei. Kehm hat im Internet recherchiert, und da steht, wie die FDP jüngst erfahren durfte, ja allerhand drin. Aber nicht die Wahrheit, konterte der Sozialpädagoge Betschel-Pflügel. Die Behauptung sei falsch, es handele sich um Projekte aus dem europäischen Sozialfonds. »Es wird schon etwas hängen bleiben«, rief Detlef Engel (SPD) in Richtung der FWG/UWG.
Im Grund genommen, urteilte Stefan Lux (SPD), gehe es doch um eine moralische Frage. Am Ende dürfe es nicht heißen, die Politiker im Wetteraukreis seien »wie die Raupe Nimmersatt, die den Hals nicht voll genug bekommen kann.«