Friedberg/Gießen (ti). Weil er seine eigene Firma in Brand gesteckt haben soll, um aus einer finanziellen Schieflage wieder herauszukommen, muss sich ein Geschäftsmann aus Friedberg seit Montag erneut vor Gericht verantworten. Ein Schöffengericht hatte ihn am 10. März 2009 wegen Brandstiftung und versuchten Betrugs in einem besonders schweren Fall zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Noch am selben Tag legte der 59-Jährige Rechtsmittel ein und kämpft seit gestern vor der Berufungskammer des Gießener Landgerichtes für einen Freispruch.
In erster Instanz hatten es die Richter in Friedberg als erwiesen angesehen, dass sich der Unternehmer in der Nacht zum 18. September 2006 in die von ihm gemieteten Büroräume begeben hatte, um ein Feuer zu legen. Sein Ziel: den Brandschaden über die Versicherung zu Geld zu machen. Denn die Firma war laut Urteil in eine finanzielle Schieflage geraten, das Geschäftskonto wies ein Soll von mehr als 100 000 Euro auf. Das Schöffengericht gelangte zu der Überzeugung, dass der Angeklagte den Teppich mit Benzin übergossen und gezündelt hatte. Verursachter Schaden: rund 100 000 Euro. Vier Tage später meldete der Friedberger den Schaden der Versicherung, nannte als Grund für den Brand einen technischen Defekt am Kopierer. Davon waren die Brandermittler auch zunächst ausgegangen. Ein Polizist, der am Morgen nach dem Feuer vor Ort gewesen war, sprach von einem »stark verbrannten Gegenstand«, der ihm gleich aufgefallen war. Ein Kopierer, von dem der Kommissar zunächst den Eindruck hatte, dass es sich dabei um den Brandherd handelte. Bei weiteren Untersuchungen fanden er und seine Kollegen allerdings keine defekten elektrischen Drähte.
Hatte also jemand das Feuer absichtlich entfacht? Ein von der Versicherung hinzugezogener Sachverständiger sagt ja: »Vorsätzliche Brandstiftung unter Einsatz eines Brandbeschleunigers« lautete sein Fazit zur Entstehung der Flammen. Letzterer nämlich war in den zerstörten Büroräumen gefunden worden.
Für die Kammer ist nach dem Gutachten des Experten und dem eines Kollegen bereits jetzt der Beweis erbracht, dass es sich bei dem Feuer in den Geschäftsräumen nicht um einen »Unfall« handelte. »Ich habe keinen vernünftigen Zweifel daran, dass es abgefackelt wurde«, sagte der Vorsitzende Dr. Johannes Nink. Dass der Angeklagte gezündelt hatte, ist für den Richter jedoch noch nicht bewiesen. Der behauptet nach wie vor: »Ich habe das nicht getan. Ich habe auch keinen Grund dazu.« Die finanzielle Situation der Firma sei zu dieser Zeit schon nicht mehr so schlecht gewesen als noch bei deren Gründung im Jahr 1993. Fortwährend habe der 59-Jährige seitdem an einer Verbesserung gearbeitet. Mittlerweile sei das Unternehmen schuldenfrei.
Der Prozess wird am Donnerstag mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.