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Keine Reihen- und Kettenhäuser im Albacher »Senser II«

Artikel vom 25.08.2010 - 21.00 Uhr

Keine Reihen- und Kettenhäuser im Albacher »Senser II«

Fernwald (rüg). Die »Kuh« scheint vom »Eis« zu sein: Nachdem die angedachte Bebauungsplanänderung im Albacher Baugebiet »Senser II« zu Anliegerprotesten geführt hatte und die Kritikpunkte in einer Anwohnerversammlung am 21. Juli ausgiebig erörtert worden waren, empfahl der Fernwalder Bauausschuss einstimmig die Annahme des nochmals geänderten Planes, der nun den Wünschen der im »Senser II« schon angesiedelten Bürger entgegenkommt.
Zur Vorgeschichte: Im Juni hatte der Bauausschuss die Empfehlung ausgesprochen, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass auch andere Dachformen wie Pult-, Flach- oder leicht geneigte Dächer erlaubt sind. Dies war bisher ausgeschlossen. Auch die Bebauung mit Reihen- oder Kettenhäusern soll ermöglicht werden.

Das traf auf den Widerstand zahlreicher Anwohner im »Senser II«, die eine Benachteiligung sahen, da sie vor Jahren unter anderen Bedingungen planen mussten. Die Gemeinde ihrerseits hatte ein Interesse an der Änderung, um einerseits zu erreichen, dass der bislang schleppende Verkauf der Baugrundstücke an Fahrt gewinnt und andererseits keine Befreiungen mehr genehmigt werden müssen, was ebenfalls schon zur Verärgerungen geführt hatte.

Erster Beigeordneter Karl-Rudolf Schön (SPD), der Bürgermeister Stefan Bechthold in der entsprechenden Gemeindevorstandssitzung vertreten hatte, informierte den Ausschuss über die neuerlichen Änderungen. Er verwies auch auf die Anliegerversammlung im Juli, in der sehr lebhaft diskutiert worden sei. Die Ergebnisse dieser Diskussion, die Anregungen und Bedenken, seien nun im Änderungsentwurf berücksichtigt worden. Danach wird es keinen Bereich mehr geben, in dem Reihen- oder Kettenhäuser erlaubt sind. Vorgesehen sind nur noch Einzel- und Doppelhäuser.

Schön erinnerte nochmals an die Absicht der Gemeinde, die die Planung an die geänderten Baugewohnheiten und die Angebote an Fertighäusern abstimmen wollte. Es habe in der Vergangenheit schon etliche Befreiungen vom ursprünglichen Plan gegeben. Dies habe man ändern wollen. In der nun vorgelegten Planung wurde die Traufhöhe von 4,50 Metern aufgehoben. Bei einer Dachneigung von über 20 Grad sind nun neun Meter möglich. Gebäude mit Flachdächern oder flach geneigten Dächern bis 20 Grad dürfen maximal sieben Meter hoch sein.

Hendrik Christophel von der Planungsgruppe Seifert berichtete, dass es lediglich zwei schriftliche Stellungnahmen zum geänderten Bebauungsplan gegeben habe. In der einen wurden Bedenken geäußert, das Ortsbild könne gestört werden. Diese Bedenken, so Christophel, hielten aber der Wirklichkeit nicht stand. Verfolge man die unterschiedlichen Baugebiete in den zurückliegenden Jahren, so seien diese immer an die Gegebenheiten und den jeweiligen Zeitgeist angepasst worden.

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