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Streich im Promillerausch endet vor Gericht

Artikel vom 24.01.2012 - 08.00 Uhr

Streich im Promillerausch endet vor Gericht

Butzbach/Friedberg (lk). Beide waren betrunken, als sie in einer Augustnacht des vergangenen Jahres einen Gullydeckel, einen Stuhl und einen Werbebanner mitten auf eine Straße bei Nieder-Weisel legten. Prompt krachte ein Autofahrer in den Gullydeckel. Sachschaden: 3375 Euro.

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Reinhard Grün, Richter am Friedberger Amtsgericht, sprach die Angeklagten – einen 21-jährigen Azubi und einen 18-jährigen Gymnasiasten – am Montag des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig. Auf den 21-Jährigen kommt eine Geldauflage in Höhe von 800 Euro zu, zudem darf er ein Jahr lang keinen Alkohol trinken. Der 18-Jährige hat 60 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Beide müssen an einem Verkehrsseminar teilnehmen.

Sowohl der Azubi als auch der Gymnasiast, beide leben noch bei ihren Eltern in einem Butzbacher Stadtteil, zeigten sich geständig. Sie seien an dem Abend in der Disko gewesen, hätten Bier und Schnaps getrunken. Auf dem Nachhauseweg sei ihnen die Idee gekommen, Gullydeckel, Holzstuhl und Werbebanner auf die Straße zu legen. Kurz darauf fuhr ein Butzbacher mit seinem BMW über den Gullydeckel, wobei der Unterboden seines Wagens beschädigt wurde. Von dem Mann angesprochen, gestanden die beiden jungen Männer sofort. Bei der Polizei wurde ihnen Blut abgenommen, der Azubi hatte noch rund 1,6 Promille, der Gymnasiast 1,3.

»Das war total dumm von uns«, sagte der Gymnasiast, der zugab, zu dieser Zeit häufig getrunken zu haben. Sein Trinkverhalten habe sich seit dem Vorfall verändert. »Jetzt geht’s auch mal ohne«, sagte der 18-Jährige. Sein Kumpel, der bereits seit einiger Zeit den Führerschein los ist, da er mit rund zwei Promille am Steuer erwischt worden war, gestand: »Ich dachte nicht, dass da einer mit seinem Auto reinfährt.«

René Stahl von der Jugendgerichtshilfe hatte sowohl mit dem 21-Jährigen als auch mit dem 18-Jährigen im Vorfeld der Verhandlung gesprochen. Er berichtete, beide kämen aus vollkommen geordneten familiären Verhältnissen. Auch die schulische Entwicklung beider sei geradlinig verlaufen. Stahl regte an, im Falle einer Verurteilung solle Jugendstrafrecht angewandt werden.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Klaus Schäfer, sprach sich dafür aus, das Duo zu verwarnen. Der 21-Jährige solle eine Geldbuße von 800 Euro zahlen, an einem Seminar der Jugend- und Suchthilfe sowie an einem Verkehrsseminar teilnehmen. Letzteres solle auch der 18-Jährige machen, zudem habe der Gymnasiast 55 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten.

»Ich bereue die Tat und bin mir sicher, dass sowas nicht mehr vorkommt«, sagte der Gymnasiast«, bevor Richter Grün urteilte. Der hielt sich weitgehend an den Vorschlag des Anklägers. Der Azubi muss seine einjährige Abstinenz zudem durch Proben nachweisen. »Bei Ihnen ist es an der Zeit, die Reißleine zu ziehen. Wenn das so weitergeht, habe ich irgendwann einen Alkoholiker vor mir sitzen«, sagte der Richter zum 21-Jährigen, der zugab, ein Suchtproblem zu haben. Der Gymnasiast muss 60 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

»Sie können gehen, kommen Sie nicht wieder«, verabschiedete der Richter die beiden Angeklagten.

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Artikel vom 24.01.2012 - 08.00 Uhr
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