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Die Ex-Freundin und ihren Sohn verprügelt

Artikel vom 18.01.2012 - 14.01 Uhr

Die Ex-Freundin und ihren Sohn verprügelt

Butzbach (lk). Nach einem Streit mit seiner Lebensgefährtin rastete Ümit K. (Name geändert, die Red.) aus. Er schlug auf die 40-jährige Butzbacherin ein. Als ihr elfjähriger Sohn seiner Mutter zur Hilfe eilen wollte, wurde auch der Junge verprügelt. Am Montag wurde der Münzenberger zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt.

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(Foto: dpa)
Zunächst wollte sich Ümit K. nicht zu den Vorwürfen der Anklageschrift äußern, räumte diese jedoch im Lauf der Verhandlung ein. Der Münzenberger, der in der Gastronomie tätig ist, gab zu, seine damalige Lebensgefährtin im Mai des vergangenen Jahres in ihrer Wohnung in Butzbach geschlagen zu haben. Zuvor war es zwischen dem Paar zum Streit gekommen. Als der eskalierte, landete nicht nur die flache Hand des 40-Jährigen, sondern auch seine Faust im Gesicht der Frau. Zudem hagelte es Schläge auf den Oberkörper. Der elf Jahre alte Sohn der Frau, die wie Ümit K. die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, wollte seiner Mutter zur Hilfe kommen, weshalb K. den Jungen in den Bauch und auf den Kopf schlug. Zudem trat er das Kind, als der Junge bereits auf dem Boden lag.

Die Hausfrau, die als Nebenklägerin an der Verhandlung teilnahm, bestätigte die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe. Sie schilderte, dass sie während des Vorfalls das Bewusstsein verloren habe. Zwei Tage habe sie im Krankenhaus verbracht. Ein ärztliches Attest bestätigte Hämatome und eine Verletzung am Bauch. Inzwischen rede sie mit dem Angeklagten wieder, zusammen sei sie nicht mit ihm.

Richter Bange fragte die Frau, warum sie gemeinsam mit dem Angeklagten sowohl bei der Gießener Staatsanwaltschaft als auch bei der Geschäftsstelle des Friedberger Amtsgerichts gewesen sei. »Ich wollte die Anzeige zurücknehmen, wollte die Sache vom Tisch haben«, teilte die 40-Jährige via Dolmetscher mit. Unter Druck gesetzt worden sei sie vom Angeklagten nicht, sagte sie auf Nachfrage. Ümit K., der die Butzbacherin sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei Gericht als seine Verlobte und Frau vorgestellt hatte, sei kein schlechter Mensch, sagte die 40-Jährige.

Richter Bange erklärte Ümit K., dass es problematisch sei, die Frau als seine Verlobte und Ehefrau auszugeben. Das Opfer selbst habe das aufgrund ihrer geringen Deutschkenntnisse wohl nicht verstehen können, vermutete der Richter. Bange verurteilte den Münzenberger wegen der Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro (120 Tagessätze zu je 30 Euro). Amtsanwalt Jochen Streiberger hatte zuvor die selbe Strafe für den 40-Jährigen gefordert.

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Artikel vom 18.01.2012 - 14.01 Uhr
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