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»Wie lange können Busecker noch am Attenberg anliefern?«

Artikel vom 02.01.2010 - 15.00 Uhr

»Wie lange können Busecker noch am Attenberg anliefern?«

Buseck (rüg). Zwei Anträge der SPD wurden in der jüngsten Sitzung der Busecker Gemeindevertretung einstimmig befürwortet. Zum einen ging es um einen Berichtsantrag zum Stand des Steinbruch- und Deponiebetriebs Attenberg, zum anderen um eine Resolution zur Abfahrt Gießener Ring/B 49.
Den Berichtsantrag, so Erich Hof in der Begründung, soll der Gemeindevorstand in der nächsten Parlamentssitzung am 7. Oktober vorlegen. Dies sei auf Grund der Bedeutung dieses großen und ortsnah gelegenen, zukünftigen Naherholungsgebietes notwendig.

Wie der Gemeindevorstand Ende Juni berichtet habe, werde Bauschutt und Erdaushub von auswärtigen Anlieferern nicht mehr angenommen, ausgenommen kostenlose Kleinmengen von Buseckern. Daraus gehe hervor, dass der Betrieb des Steinbruchs und der Deponie allmählich zu Ende gehe. Dies wiederum werfe eine Reihe von Fragen des Naturschutzes der Umwelt und der Naherholung auf.

Die SPD möchte wissen, nach welchem Recht die Anlage betrieben wurde (z. B. Bergrecht?), wie die Rekultivierungsverpflichtungen nach dem aktuellen Rekultivierungsplan aussehen (der Attenberg bestand vor dem Abbau aus Wiesengrundstücken, teilweise mit Obstbäumen bepflanzt), ob die schon seit längerem mit Mutterboden verfüllten Flächen wieder angepflanzt werden und was mit den noch mit Mutterboden abzudeckenden Flächen im westlichen Bereich des Attenbergs geschehen soll.

Hof fragte auch nach dem Eigentumsrecht an den rekultivierten Flächen, ob die hinterlegte Sicherheitsleistung für die Rekultivierungsverpflichtungen ausreiche und ob der vom Ortsbeirat Großen-Buseck vorgeschlagene Erschließungsweg noch angelegt werde (dieser soll in der Mitte des Berges von Süd nach Nord verlaufen). Weiterhin stelle sich die Frage, wie lange die Busecker noch kostenlos Kleinmengen an Bauschutt und Aushub anliefern. Und: »Wenn diese Möglichkeit nicht mehr gegeben ist, wo kann von Buseckern für welche Kosten angeliefert werden?«

Bei der Frage nach dem Einnahmeausfall für die Gemeinde durch die ausfallende Umsatzpacht, einigte man sich auf Vorschlag von Kay-Achim Becker (CDU) darauf, diesen Punkt in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, da hier der Datenschutz berücksichtigt werden müsse.



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