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11.01.2010 - 23.00 Uhr
Trotz geschlossener Schranken übers Gleis
Gießen/Buseck (ti). Er hatte verschlafen, stand unter Zeitdruck, musste aber den Zug noch erreichen. Auf dem Weg zum Bahnhof sah er sich mit einem Hindernis konfrontiert: Am Bahnübergang im Landwehrweg waren bereits die Schranken herunter gelassen. Im Anmarsch: seine Bahn.
Der 39-jährige Busecker ignorierte die Sperre, überquerte die Gleise, fuhr zum Bahnhof und stieg in den Zug. Gestern musste sich der gelernte Bäcker wegen gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr in einem Prozess am Gießener Amtsgericht verantworten, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Denn wegen seines Verhaltens hatte der Lokführer eine Schnellbremsung einleiten müssen, um eine Kollision zu verhindern.
»Ich war zu spät aufgestanden, musste schnellstmöglich zum Bahnhof«, sagte der Angeklagte. Er habe am Morgen des 8. Juni 2009 unter Zeitdruck gestanden, sei »gefühlsmäßig im Stress« gewesen. Als er um kurz vor sechs an den Bahnübergang kam, habe er den Zug nicht gehört und sei »gedankenlos drüber gefahren«. Erst an der Kreuzung (Landwehrweg/Zeilstraße/ Bahnhofstraße) bemerkte der zweifache Vater, »wie der Zug hinter mir durchschoss«. Zitternd sei er zum Bahnhof gefahren und in den Zug gestiegen. »Ich wollte zu keinem Zeitpunkt irgendjemanden in Gefahr bringen«, bedauerte er sein Verhalten vor Gericht.
Für den 49-jährigen Lokführer, der die Regionalbahn 25202 an jenem Morgen von Alsfeld nach Gießen steuerte, sind solche Situationen fast tägliches Geschäft. »Das ist nicht selten«, sagte der Bahnbeamte. Erst kürzlich habe auf seiner Strecke ein Fußgänger gestanden. Vergangenen Juni sei er in Großen-Buseck eingefahren, habe zuvor freie Fahrt signalisiert bekommen. »Es waren keinerlei Gefahren in Sicht«, berichtete der Bahnbeamte. Erst nach einer langgezogenen Kurve habe er - nicht einmal 100 Meter vor dem Bahnübergang im Landwehrweg - gesehen, dass ein Wagen diesen passierte und daraufhin eine Schnellbremsung eingeleitet. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Bahn ein Geschwindigkeit von 70 bis 80 Stundenkilometern drauf und geschätzte 50 Fahräste an Bord.
Ein Kollege, der in Reiskirchen zugestiegen und sich im vorderen Bereich bei dem 49-Jährigen aufgehalten hatte, beobachtete, in welche Richtung sich der Angeklagte nach dem Passieren der Schranken fortbewegte.
Der Zeuge sah, dass er am Bahnhof aus dem Auto aus- und in den Zug einstieg. Wenige Tage später flatterte dem Busecker per Post die Anzeige der Bundespolizei ins Haus.
1400 Euro (50 Tagessätze zu 28 Euro) muss der Busecker nun zahlen, zudem seinen Führerschein für sechs Monate abgeben. Anklagevertreter Udo Moch hatte eine höhere Geldstrafe (1800 Euro) und längere Sperrfrist gefordert. Der Angeklagte habe »den Triebwagenführer extrem gefährdet«, ebenso die Fahrgäste. Die Geldstrafe müsse »fühlbar« sein.