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07.01.2010 - 18.30 Uhr
Reinl: Querungshilfe im Beuerner Weg 2010/2011 möglich
Buseck (rüg). Zu den Themen »Fußgängerquerungshilfe im Bereich der Einmündung Beuerner Weg« und »Verkehrslenkungsplan Großen-Buseck« hatte SPD-Gemeindevertreter Erich Hof Anfragen in der letzten Parlamentssitzung 2009.
Er nahm dabei Bezug auf Beschlüsse der Gemeindevertretung aus den Jahren 2000 und 2002. So war vor zehn Jahren beschlossen worden, das der Gemeindevorstand mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen in Schotten (ASV) eine Möglichkeit zum gefahrlosen Queren der Ortsumgehung Großen-Buseck für Fußgänger auf der Höhe der Einmündung des Beuerner Weges zu prüfen. Hof wollte nun von Bürgermeister Erhard Reinl wissen, welches Ergebnis diese Prüfung gehabt hatte.
Reinl teilte mit, dass der Bau einer Querungshilfe in den Jahren 2010 oder 2011 möglich sei. »Das vor dem Abschluss stehende Flurbereinigungsverfahren zur Ortsumgehung Großen-Buseck beinhaltet auch einen so genannten Wege- und Gewässerplan. Der Gemeindevorstand hatte beantragt, die Überquerungsmöglichkeiten der Ortsumgehung noch nachträglich in diesen Wege- und Gewässerplan aufzunehmen«, so der Bürgermeister weiter.
Das Amt für Bodenmanagement habe im März 2009 mitgeteilt, dass der Neubau einer Querungshilfe im Friedhofsbereich rund 50 000 Euro kosten werde. Nach dem Flurbereinigungsgesetz sei eine Förderung in Höhe von 50 Prozent möglich. Der Anteil der Gemeinde betrage somit 25 000 Euro. Dieser Betrag sei im Entwurf des Haushaltsplans 2010 als Verpflichtungsermächtigung vorgesehen. Vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung zum Haushalt könne eine Umsetzung 2010/2011 erfolgen.
Mit seiner zweiten Anfrage nahm Erich Hof Bezug auf den Beschluss der Gemeindevertretung zum »Verkehrslenkungsplan Großen-Buseck« im Jahr 2002. Mit diesem Plan seien 18 Einzelmaßnahmen nach drei Dringlichkeitsstufen beschlossen worden. »Die Maßnahmen der Dringlichkeitsstufe 1 sollten je nach Straßenbaulast - Gemeinde oder Land Hessen - vordringlich im Gemeindeinvestitionsplan eingestellt und zeitnah mit dem ASV erarbeitet und zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorgelegt werden. Ein Hauptpunkt dieser Maßnahmen nach Dringlichkeitsstufe 1 war der Umbau der Ortsdurchfahrt (hauptsächlich Oberpforte/Bismarckstraße). Wann ist mit der Umsetzung dieses beschlossenen Vorhabens zu rechnen?« wollte Hof wissen.
Bürgermeister Reinl wies in seiner Antwort darauf hin, dass dieses kommunale Projekt im Rahmen der Einfachen Stadterneuerung Großen-Buseck realisiert werden soll. Zwischenzeitlich lägen erste Vorentwürfe für eine verkehrsberuhigte Ausbauvariante der Ortsdurchfahrt zwischen dem Alten-Busecker Weg und Beuerner Weg/Oberpforte vor. Diese Vorentwürfe seien mit der Straßenbauverwaltung abgesprochen. Bei Abstimmungsgesprächen unter anderem mit dem hessischen Finanzministerium sei deutlich geworden, das eine Umsetzung des Projektes aber nur über eine Rückstufung der Landesstraße zu einer innerörtlichen Hauptverkehrsstraße zu erreichen sei. Nach einem Gespräch mit Vertretern der Straßenbauverwaltung sei deutlich geworden, »dass die Durchführung, Finanzierung und baurechtlichen Fragen sowie der Zeitpunkt der Übernahme in die Baulast der Gemeinde in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt werden« müssen. Reinl geht davon aus, dass etwa Mitte 2010 den Gemeindevertretern eine entsprechende Beschlussvorlage zukommt.
Hof merkte kritisch an, dass die Bezeichnungen »vordringlich und zeitnah« nach sieben Jahren »absolut nicht mehr zutreffen«. Reinl entgegnete, dass die Umwidmung das Hauptproblem sei. Darüber hinaus dürfe man nicht vergessen, dass die Anwohner bei einer Sanierung betragspflichtig wären: »Die wären darüber sicher nicht sehr erfreut«, meinte der Bürgermeister.