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13.02.2008 - 20.09 Uhr
HFA lehnt eine umfängliche Sanierung der Brandsburg ab
Buseck (hjp). Mit den Stimmen der CDU- und FW-Mitglieder im Busecker Haupt- und Finanzausschuss (HFA) hat das Gremium am Dienstagabend dem Parlament empfohlen, den von der Verwaltung erstellten Haushalt für das laufende Jahr zu genehmigen.
Demnach belaufen sich die Ausgaben der Verwaltung auf nahezu 16,5 Millionen Euro, denen Einnahmen von 14,4 Millionen Euro gegenüber stehen. Damit weist der Verwaltungshaushalt ein Defizit von rund zwei Millionen Euro aus. Aufgefangen werden soll dieses Defizit aus dem Vermögenshaushalt, dessen Volumen von 2,95 Millionen Euro unter dem Strich einen Finanzmittelfehlbedarf von mehr als 1,48 Millionen Euro beinhaltet. Hier sind Kredite notwendig. Zuvor hatten die Ausschussmitlieder noch einige Änderungen in dem von Bürgermeister Erhard Reinl eingebrachten Etatentwurf vorgenommen.
Dabei musste Reinl eine Niederlage einstecken: Die von Ihm vorgeschlagene Finanzierung einer umfassenden Sanierung der Brandsburg wurde mit den Stimmen der Koalition aus CDU und FW zusammengestrichen. Statt der vom Gemeindevorstand vorgesehenen 170000 Euro für die Sanierungsarbeiten inklusive des Einbaus eines Fahrstuhls in das Obergeschoss, empfahl die Koalition, den finanziellen Umfang der Sanierung auf lediglich 20000 Euro festzusetzen.
Vor dem Hintergrund einer möglichen Vermietung der Räume im Obergeschoss des Gebäudes anerkannten die Gremiumsmitglieder von CDU und FW zwar die grundsätzliche Notwendigkeit der Sanierung, hielten aber den Umfang für nicht angemessen: »Die zu erwartenden Mieteinnahmen stehen in keinem Verhältnis zu dem finanziellen Aufwand der von der Verwaltung geplanten Sanierung«, so Sven Simon (CDU).
Man könne zum Beispiel auf den Einbau eines teuren Fahrstuhls verzichten und trotzdem die Räume im Obergeschoss vermietbar machen. Und hierfür reichten die von der Koalition vorgesehenen 20000 Euro aus. Im Übrigen könne die im Erdgeschoss untergebrachte Bibliothek in den oberen Räumen untergebracht werden. So würden die Räume im Erdgeschoss frei für potenzielle Mieter. Dem Einwand Bürgermeister Reinls, im Erdgeschoss sei durch das darunter gelegene Kellergewölbe eine Erweiterung des Wasser-, Abwasser und Elektrosystem nicht möglich, konnten die Abgeordneten von CDU und FW nicht folgen und stimmten für eine kostengünstigere Sanierung. Die SPD-Vertreter im Ausschuss enthielten sich der Stimme, wiesen aber darauf hin, dass auch bei Verlegung der Bibliothek in den ersten Stock auf einen behindertengerechten Zugang geachtet werden müsse.
In Übereinstimmung mit der SPD spricht sich der Haupt- und Finanzausschuss dagegen für eine Erhöhung der Planungskosten der Investitionen für die Georg-Diehl-Kindertagesstätte auf 30000 Euro aus. Hier soll entgegen des Bürgermeistervorschlags eine umfassende Sanierung auf den Weg gebracht werden. »Die geplante �carportartige Verbindung� der beiden Gebäudeteile der Kindertagesstätte ist nur Flickschusterei«, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Norbert Weigelt. Gemeinsam mit CDU und FW sei man der Auffassung, dass in der Kindertagesstätte eine grundhafte Sanierung notwendig sei. »Wir wollen langfristig planen und dabei auch die Möglichkeiten der Energieersparnis bei den Betriebskosten der Kindertagesstätte einbeziehen«, betonte Weigelt. Keine Übereinstimmung erzielten Koalition und Opposition dagegen bei der pauschalen Kürzung Reduzierung der Verwaltungskosten für Telefon und Porto. Gegen die Stimmen der SPD-Opposition setzten CDU und FW eine Kürzung des Etats um 30 Prozent durch.
Gleichzeitig empfahl der Ausschuss mit den Stimmen der Koalition einen erheblichen Eingriff in die Kompetenz des Gemeindevorstands bei der Besetzung von Stellen in der Verwaltung und der Beförderung von Mitarbeitern. So soll das Parlament beschließen, dass »für den gesamten Stellenplan eine Stellenbesetzungs- und Beförderungssperre« ausgesprochen wird. In Einzelfällen könne diese Sperre durch den HFA aufgehoben werde. Nach Auffassung der SPD-Mitglieder sei eine solche Reglementierung nach den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung möglicherweise nicht zulässig. Mithin äußerten sie die Befürchtung, dass der Ausschuss entgegen seiner Aufgabe fortan mit Personalentscheidungen belastet werden könne. »Wir haben mit der Festlegung eines Stellenplans lediglich die Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Verwaltung festzulegen. Die Ausgestaltung dieser Vorgaben obliegt dagegen dem Gemeindevorstand«, wandte Norbert Weigelt ein. Weiter sei zu prüfen, ob eine solche Beschränkung des Gemeindevorstands in seiner Arbeit durch die Vorschriften der Gemeindeordnung legitimiert seien.