Gießen/Buseck (sha). »Bereits ein Angriff ist ausreichend, um einen Hund im Sinne der Hundesteuersatzung der Gemeinde Buseck als bissig zu bezeichnen«, begründete ein Verwaltungsrichter in Gießen am Mittwoch seine Entscheidung, mit der er die Klage einer 38-jährigen Frau aus Oppenrod zurückwies, deren Hund im Mai 2007 einen 44-jährigen Nachbarn in die Hand gebissen hatte.
Fall abgeschlossen: Biss - ohne eine unmittelbare Provokation.
Seit einer Änderung der Busecker Hundesteuersatzung 2008 erhebt die Verwaltung einen Steuersatz von 600 Euro im Jahr für Hunde, die als »gefährlich« oder »bissig« eingestuft werden. Die 38-Jährige hatte geklagt, weil sie meinte, ihr Border Collie sei nicht »bissig«.
Der Nachbar sagte vor Gericht, dass der Hund »ohne Vorwarnung« gebissen habe, präsentierte ein ärztliches Attest, das eine Risswunde sowie punktförmige Hämatome bescheinigte. Der Rechtsanwalt der 38-Jährigen hielt den Hundebiss als solchen für unstreitig. Es gehe vielmehr um die Frage, ob dieser einmalige Biss des Hundes tatsächlich ausreiche, um den Border Collie als »bissig« oder »gefährlich« im Sinne der kommunalen Satzung einzustufen oder ob es sich nur um ein »natürliches Schutzverhalten« des Hundes gehandelt habe.
Im Mai vor drei Jahren hatte der 44-Jährige gemeinsam mit einer 15 Jahre alten Schülerin und deren Hündin »Bath« auf dem Gehweg vor seinem Haus gestanden und den Hund gestreichelt. Die Schülerin sagte vor Gericht, dass sie mit ihrer Hündin sowie mit einer weiteren Freundin, die den Border Collie der 38-Jährigen führen sollte, spazierengehen wollte. Während sie auf diese Freundin wartete, habe sich der 44-Jährige zu ihr gesellt und die Hündin gestreichelt. Nach dem Eintreffen ihrer Freundin sei der Border Collie unter der Hündin »hindurchgeschlüpft« und habe den Nachbarn gebissen. Die Schülerin, die den Hund zu diesem Zeitpunkt an einer automatischen Ziehleine geführt hatte, bestätigte diese Aussage. Übereinstimmend sagten die Jugendlichen, der Nachbar habe den Border Collie in keiner Weise provoziert.
Die 38-Jährige verwies hingegen auf das schwierige Verhältnis zwischen ihrem Hund und dem Hund ihres Nachbarn. Das mittlerweile verstorbene Tier habe ihren Border Collie zweimal gebissen. Die Schülerinnen bestätigten diese Aussage. Die Frau argumentierte, ihr Hund habe Personen wie andere Hunde vor dem Nachbarshund schützen wollen - und wohl gebissen, weil ihr Nachbar damals noch den Geruch seines Hundes an sich getragen hätte. Nach dem Vorfall habe ihr Border Collie eine Wesensprüfung »mit Bravour« bestanden.
Dr. David Rauber (Hess. Städte- und Gemeindebund) sagte, die Hundesteuer beschere Buseck keine Reichtümer, diene nur einem »Lenkungszweck«. Der Anwalt der Frau meinte, 600 Euro Hundesteuer stünden »im krassen Missverhältnis« zum Vorfall. Der Betrag sei höher als die gesamten Unterhaltskosten für einen Hund.
Der Richter schloss sich der Einschätzung der Gemeinde an. Im Sinne einer »Gefahrenabwehr« könne sie »keine Statistik führen und zehn Bisse abwarten«. Der vorliegende Fall sei nach übereinstimmenden Zeugenaussagen eindeutig: Biss - ohne eine unmittelbare Provokation.