Zensus: Klage von Büdingerin gegen Befragung abgelehnt
Wetteraukreis
(pm). Das Gießener Verwaltungsgericht hat den Eilantrag einer Büdingerin abgelehnt, die sich vor einer Zensus-Befragung und einer daraus resultierenden Zwangsgeldandrohung geweigert hatte.
Die Antragstellerin habe zunächst um Informationen gebeten, warum gerade sie ausgewählt worden sei. Ferner habe sie der Erhebungsstelle einen mangelnden verantwortungsvollen Umgang bei der Datenerhebung vorgeworfen und geklagt.
Das Verwaltungsgericht habe die Beanstandungen geprüft und keine rechtlichen Bedenken festgestellt – weder an der Auswahl der Antragstellerin noch an der Zwangsgeldandrohung. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach dem Zensusgesetz 2011 trage den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 Rechnung. Auch genüge das Zensusgesetz dem Statistikgeheimnis. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde durch die abgefragten Daten nicht verletzt.