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12.08.2010 - 19.54 Uhr
Verwaltungsgericht lehnt erneut NPD-Prozesskostenhilfeantrag ab
Büdingen/Gießen (dab). Die NPD hat in ihrem Bemühen, die Bürgermeisterwahl in Büdigen am 27. September 2009 für ungültig erklären zu lassen, eine weitere Niederlage eingesteckt. Das Verwaltungsgericht Gießen hat einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag des NPD-Bürgermeisterkandidaten Jörg Krebs abgelehnt. Das teilte Pressesprecherin Sabine Dörr jetzt mit. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Der NPD-Landesvorsitzende Krebs, der bei der Bürgermeisterwahl in Büdingen als Kandidat angetreten war, begehrte die Prozesskostenhilfe für eine Fortsetzungsfeststellungsklage. Er wollte festgestellt wissen, dass die Erhebung einer Kaution in Höhe von 10 000 Euro für die Willi-Zinnkann-Halle in Büdingen für eine seiner Wahlkampfveranstaltung rechtswidrig war.
Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat seinen Antrag abgelehnt, da Krebs nicht in eigenen Rechten betroffen sei. Nicht er, sondern der NPD-Kreisverband Wetterau habe die Nutzung der Halle beantragt und zudem die Kaution akzeptiert. Auch sei eine Wiederholungsgefahr, die bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage das besondere Rechtsschutzbedürfnis begründen kann, nicht konkret genug. So stehe in absehbarer Zeit in Büdingen keine Bürgermeisterwahl an. Allein die Absicht des Antragstellers, auch in Zukunft an Wahlen als NPD-Kandidat teilzunehmen, reiche nicht aus, um eine Wiederholungsgefahr zu begründen.
Im April hatte das Gericht bereits einen Prozesskostenhilfeantrag des Antragstellers abgelehnt, den dieser zur Erhebung einer Wahlanfechtungsklage gestellt hatte.
Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat seinen Antrag abgelehnt, da Krebs nicht in eigenen Rechten betroffen sei. Nicht er, sondern der NPD-Kreisverband Wetterau habe die Nutzung der Halle beantragt und zudem die Kaution akzeptiert. Auch sei eine Wiederholungsgefahr, die bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage das besondere Rechtsschutzbedürfnis begründen kann, nicht konkret genug. So stehe in absehbarer Zeit in Büdingen keine Bürgermeisterwahl an. Allein die Absicht des Antragstellers, auch in Zukunft an Wahlen als NPD-Kandidat teilzunehmen, reiche nicht aus, um eine Wiederholungsgefahr zu begründen.
Im April hatte das Gericht bereits einen Prozesskostenhilfeantrag des Antragstellers abgelehnt, den dieser zur Erhebung einer Wahlanfechtungsklage gestellt hatte.