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23.01.2010 - 11.00 Uhr
»Tintenklecks« fordert Zuschüsse von Stadt
Büdingen (sax). Der Streit um die Zuschüsse für die Schulkinderbetreuung Tintenklecks geht weiter: In einem Brief, den sie auch den Eltern der betreuten Kinder vorstellte, fordert die Vorsitzende Astrid Hinteregger Bürgermeister Erich Spamer nochmals auf, die Zuschüsse für 2009 auszuzahlen. Obwohl die Gelder im Dezember in Aussicht gestellt wurden, weigert Spamer sich bisher, das Geld anzuweisen, da der Haushalt noch nicht genehmigt sei.
In ihrem Schreiben stellt Hinteregger dar, wieso nach ihrer Rechtsauffassung die Haushaltsgenehmigung keine Voraussetzung für die Auszahlung der Zuschüsse ist. Bereits bei der Gründung des Vereins 1995 habe die Stadt zugesichert, dass sie für die Betreuung der Kinder die Räume kostenlos zur Verfügung stellen werde. Stadtverordnetenvorsteher Bernd Luft, der damals als Erster Stadtrat die Stadt bei der Vereinsgründung vertrat, bestätigt diese Zusage.
Tatsächlich sei dieses Versprechen auch jahrelang eingehalten worden berichtet Hinteregger. Vor rund zehn Jahren musste der »Tintenlecks« erstmals Miete an den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Stadt zahlen, die er jedoch als Zuschuss zurückbekam. Selbst 2008, als der bisher letzte Haushalt genehmigt wurde, seien die Zuschüsse pünktlich jedes Quartal eingegangen. Durch die andauernde regelmäßige Auszahlung der Zuschüsse habe der Verein ein Gewohnheitsrecht erworben, auf das er vertrauen könne.
Luft erklärt, dass die Stadt sich damals aus Überzeugung in dem Verein engagiert habe, »weil wir erkannt haben, dass so eine Betreuung eine immer größerer Bedeutung haben wird«. Auch bei der Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium sieht man die Kinderbetreuung als Pflichtaufgabe der Kommunen, was ebenfalls für eine Auszahlung der Zuschüsse spricht.
»Es ist hoffentlich allen Beteiligten klar, wenn die Stadt den Zuschuss streicht, bedeutet das das Aus für den Tintenklecks«, betont Luft mit Blick auf die anstehenden Haushaltsberatungen 2010.
Luft selbst hatte wegen der Auszahlung der so genannten freiwilligen Leistungen bereits im April 2009 mit der Kommunalaufsicht des Wetteraukreises gesprochen. Dort wurde ihm bestätigt, dass eine Auszahlung auch ohne genehmigten Haushalt möglich ist, wenn es sich bei der Ausgabe um die Weiterführung bereits im Vorjahr übernommener notwendiger Aufgaben handelt und die Zahlung unaufschiebbar ist, weil die Weiterführung ansonsten gefährdet wäre.
Demnach wäre also die Auszahlung rechtlich ebenso möglich gewesen wie die Zahlung der Zuschüsse an die Waldkindergärten. Dass Spamer den Zuschuss dennoch nicht auszahlt, begründet er damit, dass dieser vor allem für die Begleichung der Miete an den Eigenbetrieb vorgesehen ist. Insofern gebe es keine Existenzgefährdung.
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