Büdingen (sax). Keine strafrechtlichen Konsequenzen hat der Abriss des denkmalgeschützten Pavillons für die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung und den Stadtwerken. Auf Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft in Gießen jetzt mit, dass das Ermittlungsverfahren wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung eingestellt worden sei.