Nachrichten Web
Sie sind hier: Startseite » Kreis » Städte und Gemeinden » Bad Vilbel »

»Die Fußfessel ist kein Allheilmittel«

Artikel vom 27.01.2012 - 09.25 Uhr

»Die Fußfessel ist kein Allheilmittel«

Bad Vilbel (khn). Ihr Leben als Versuchskaninchen währte für die bayerische Justizministerin Beate Merk nur kurz: Per Telefon war sie am Donnerstag mit ihrem Amtskollegen Jörg-Uwe Hahn verbunden – und per GPS. Denn Merk trug eine elektronische Fußfessel. Die wird seit Anfang des Jahres von Bad Vilbel aus bundesweit überwacht.

BV_Fuszfesselakt46_270112_4c_1
Lupe - Artikelbild vergrössern
»Beate, ich sehe Dich hier als grünen Punkt«: Justizminister Jörg-Uwe Hahn (r.) telefoniert mit seiner fußfesseltragenden bayerischen Amtskollegin Beate Merk. (Foto: khn)
Am Rande des Festakts zur Eröffnung der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) sollte die Leistungsfähigkeit des Geräts demonstriert werden. »Ich stehe vor dem Justizgebäude in Landshut«, sagte sie. »Könnt Ihr mich sehen?« Hahns Antwort: »Beate, ich sehe Dich hier als grünen Punkt.« Nach dem Austausch von ein paar netten Worten sagte der hessische Justizminister nach drei Minuten: »Beate, ich wünsch Dir was.«

Es gab zwei Anlässe für den Festakt, der am gestrigen Dienstag im ehemaligen Amtsgericht an der Friedrich-Ebert-Straße gefeiert wurde. Hahn eröffnete unter Beisein von geladenen Gästen aus der Justiz die IT-Stelle der Landesbehörde sowie die Räume der GÜL. Die IT-Stelle kümmert sich um alle Aufgaben der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten in Hessen, die mit dem IT-Betrieb zusammenhängen. Die GÜL überwacht bundesweit entlassene Sexual- und Gewaltstraftäter, bei denen Richter das Tragen einer Fußfessel angeordnet haben.

»Das ist für mich ein sehr persönlicher Termin«, sagte der hessische Justizminister, der in Bad Vilbel zu Hause ist. 1983 habe er in dem Gebäude seine ersten Schritte als Rechtsanwalt gemacht. »Ich hätte mir damals nie träumen lassen, dass ich 2012 als Justizminister Hessens eine neue Behörde in meiner Heimat eröffne.« Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, betonte er: »Diese Einrichtung ist nicht wegen mir hier, sondern deshalb, weil das Land dieses Gebäude gebaut hat und nun richtig nutzen kann.« Denn das Amtsgericht war vor einigen Jahren in Folge des Verdichtungsprozesses, der auch andere Einrichtungen in der Region getroffen hatte, geschlossen worden. Zwischenzeitlich hatte die Arbeitsagentur hier ebenfalls ihren Sitz.

Überwachung von acht Ex-Straftätern

Die Überwachung von gefährlichen Ex-Straftätern ist eine Aufgabe der IT-Stelle. Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die bis 2009 übliche Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention gewertet hatte, habe die Justiz handeln müssen, sagte Hahn. Nun müssen all jene spezielle Fußfesseln tragen, die aus der Haft entlassen worden sind, aber als rückfallgefährdet gelten. »Wir in Hessen haben das technische Know-how in Sachen Fußfessel«, sagte Hahn. Denn seit zehn Jahren müssen Kleinkriminelle das Gerät tragen, um eine Haftstrafe zu vermeiden.

Inhaltlich seien die beiden Konzepte aber nicht vergleichbar. Die in Hessen praktizierte Kontrolle beschränke sich auf Uhrzeiten, in denen der Probant an bestimmten Orten sein müsse. Die Fußfessel für Schwerverbrecher, die ihre Haftstrafe verbüßt haben, hingegen stelle sicher, dass der Träger vorher vereinbarte Gebiete auch wirklich meide. Als Beispiel nannte Hahn einen Sexualstraftäter, der sich Kindergärten nicht nähern dürfe. Kontrolliert werden von Bad Vilbel aus beide Straftätergruppen: Das sind zurzeit 100 hessische Kleinkriminelle und acht Sexual- und Gewaltverbrecher. Hahn schränkte aber ein: »Die Fußfessel ist kein Allheilmittel, sondern lediglich eines von mehreren Werkzeugen.«



Artikel Drucken Drucken  Versenden
Artikel vom 27.01.2012 - 09.25 Uhr
Social Networks
Facebook Twitter studiVZ meinVZ schülerVZ MySpace  Del.icio.us
X Diesen Artikel versenden






* Bitte füllen Sie alle Felder aus.
Kommentar schreiben
Impressum Kontakt AGB Nutzungsbedingungen Datenschutz
TopSeitenanfang