Bad Nauheim/Reichelsheim/Gießen (ti). Der 54-Jährige ist bereits vielfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten, sein Vorstrafenregister weist 16 Einträge auf. Keine Sexualdelikte zwar, aber Körperverletzungen zum Nachteil von früheren Partnerinnen. Im November 2008 nun soll der Wetterauer noch einen Schritt weiter gegangen sein und eine Lebensgefährtin, die sich von ihm getrennt hatte, vergewaltigt haben - zwei Mal innerhalb von acht Tagen. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn an, auch wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nachstellens.
Bad Nauheim/Reichelsheim/Gießen (ti). Der 54-Jährige ist bereits Am gestrigen fünften Prozesstag vor der Siebten Großen Strafkammer des Gießener Landgerichts forderte Anklagevertreter Matthias Rauch in seinem Plädoyer für den gebürtigen Mainzer eine Gefängnisstrafe in Höhe von sechs Jahren und zwei Monaten.
Detailliert skizzierte er den Verlauf der Beziehung des Angeklagten zu dem späteren Opfer, der in den beiden Vergewaltigungen seine »traurigen Höhepunkte« erreicht habe. Eine Beziehung - kennen und lieben gelernt hatten sich die beiden im Dezember 2007 in einem Bad Nauheimer Tanzlokal -, die spätestens seit Mai 2008 von der Eifersucht des Angeklagten geprägt gewesen sei. Damals nämlich kam es laut Rauch zu ersten körperlichen Übergriffen und einer von mehreren Trennungen. Letztere jedoch wollte der Wetterauer nicht akzeptieren, stellte der 47-Jährigen immer wieder nach, »verfolgte sie, tauchte gezielt an Plätzen auf, an denen sie sich aufhielt«. Für die Frau sei die Situation immer belastender und beängstigender geworden.
Am 21. November schließlich soll der 54-Jährige sie unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt und in einer Küchennische vergewaltigt haben. Eine Woche später - in der Nacht zum 29. November - das gleiche Spiel. Abgesehen davon, dass er sie laut Staatsanwalt in seine Wohnung zwang und sie bis zum Frühstück festhielt. Sein Ziel: der Übernachtung nach außen hin den Anschein der Freiwilligkeit zu verleihen. Für das Opfer, das der Angeklagte nach den Vergewaltigungen nicht in Ruhe ließ, hatte dies Rauch zufolge erheblich Konsequenzen: »psychisch und physisch am Ende, in einem Zustand völliger Erschöpfung und tiefer Verzweiflung« suchte die Frau Hilfe in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe, stellte bis zum Schluss seine frühere Lebensgefährtin als die Eifersüchtige dar, die ihn aus Rache angezeigt habe. Rauch bezeichnete dies als reine Schutzbehauptung. »Ich habe keinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage«, die detailliert und in sich schlüssig gewesen sei, zudem von Angaben der Zeugen gestützt werde.
Verteidigerin Julia Meyer indes forderte den Freispruch ihres Mandanten. Das Verhalten der 47-Jährigen sei widersprüchlich. Während sie kleinere Zwischenfälle sofort angezeigt habe, meldete sie die Vergewaltigungen zunächst nicht bei der Polizei. Aussage stehe gegen Aussage.
Nebenklägervertreterin Friederike Vilmar beantragte einen Freiheitsentzug von nicht weniger als sieben Jahren. Denn: »Eine Vergewaltigung ist der Mord an der Seele einer Frau.« Das Urteil wird am Montag verkündet.