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Gericht hat »Zweifel in jeglicher Hinsicht«

Artikel vom 24.01.2012 - 18.18 Uhr

Gericht hat »Zweifel in jeglicher Hinsicht«

Bad Nauheim/Gießen (kan). Mit einem Freispruch ist am Montag vor dem Landgericht Gießen der Vergewaltigungsprozess gegen einen 31-Jährigen aus Bad Nauheim zu Ende gegangen. Dem Mann war vorgeworfen worden, seine 30 Jahre alte Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung dreimal vergewaltigt zu haben.

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»Viele Dinge sind vorstellbar, vieles ist möglich«, sagte die Vorsitzende Richterin Regine Enders-Kunze. Doch am Ende bestünden zu viele Zweifel an der Schuld des Angeklagten, um ihn zu verurteilen.

»Es ist nicht gelungen, den Sachverhalt zuverlässig zu klären«, sagte Staatsanwältin Yvonne Vockert in ihrem Plädoyer. Die Ehefrau sei naturgemäß die einzige Zeugin für die drei Vergewaltigungen, die ihr Mann zwischen März und Juli 2010 an ihr begangen haben soll – zum Zeitpunkt der letzten angeklagten Tat war die 30-Jährige schwanger. Der Ehemann hatte die Vorwürfe zu Prozessbeginn bestritten.

Dafür, dass die junge Frau die Wahrheit gesagt habe, spreche zwar, dass ihre Aussage ohne »Belastungseifer« gewesen sei, meinte die Anklagevertreterin. Doch ihr Verhalten nach der letzten und heftigsten vermeintlichen Vergewaltigung sei nicht nachvollziehbar: Trotz ihrer Angst um das eigene Leben und das ihres ungeborenen Kindes habe sie sich nicht ihrer Mutter anvertraut und einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus abgelehnt. Außerdem habe der Arzt keine Anhaltspunkte für eine Vergewaltigung gefunden. »Das hat die Aussage der Belastungszeugin stark geschmälert«, sagte Vockert. Möglicherweise hätten sich in ihre Angaben »Verzerrung und Übertreibung eingeschlichen«. Die Staatsanwältin beantragte einen Freispruch »in dubio pro reo«.

Für die Verteidiger gab es dagegen keine Zweifel. Die 30-Jährige habe »Vorwürfe in den Raum gestellt, von denen sie weiß, dass die deutschen Behörden reagieren«, sagte Rechtsanwalt Frank Richtberg. Sie habe seinen Mandanten loswerden und dafür sorgen wollen, dass er nach Ägypten abgeschoben oder inhaftiert wird. Rechtsanwalt Oberwinder warf der 30-Jährigen keine bewusste Lüge vor, sondern vermutete, sie sei nach ihrer Aussage bei der Polizei »ganz offensichtlich in einen Lauf hineingeraten, aus dem sie nicht mehr herauskommen konnte«.

Der Anwalt der 30-jährigen Nebenklägerin sah das ganz anders. Er halte an den Tatvorwürfen fest, sagte er. Die Ehe zeichne sich durch den kulturellen Hintergrund des Paares aus. In ihrer Gemeinde – beide sind koptische Christen – sei es üblich, dass die Frau sich fügt. Mit den Vorwürfen an die Öffentlichkeit zu gehen, sei seiner Mandantin sehr schwer gefallen, sagte Dr. Krahl. Er forderte einen Schuldspruch.

Doch das Gericht hatte »Zweifel in jeglicher Hinsicht«. Die Zeugen hätten entweder nicht weitergeholfen oder die Aussagen der 30-Jährigen teilweise widerlegt, begründete Enders-Kunze das Urteil. Es sei denkbar, dass die 30-Jährige ihren Mann loswerden wollte. Genauso gut sei es aber auch möglich, dass sie sich gescheut habe, die Vorwürfe öffentlich zu machen. »Wir können es nicht in die eine oder andere Richtung festmachen«, sagte die Richterin. Die Kammer entschied außerdem, den 31-Jährigen für das gute Vierteljahr in Untersuchungshaft zu entschädigen.

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