Nachrichten Web
Sie sind hier: Startseite » Kreis » Städte und Gemeinden » Bad Nauheim »

Ehefrau gewürgt und mit dem Tode bedroht

Artikel vom 27.01.2012 - 14.09 Uhr

Ehefrau gewürgt und mit dem Tode bedroht

Bad Nauheim (sda). Nachdem seine Frau sagte, es sei Schluss, geriet der 37-jährige Bad Nauheimer außer Kontrolle: Er würgte seine Partnerin und drohte: »Bevor du dich von mir trennst, stirbst du.« Die Frau kam mit schweren Würgemalen und Einblutungen in den Augen davon. Am Donnerstag wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.

Lupe - Artikelbild vergrössern
Der Mann räumte die Vorwürfe der Anklageschrift ohne zu zögern ein. Demnach habe er im letzten Jahr seine Frau körperlich misshandelt und bedroht. »Sie kam nach Hause und hat mich aus heiterem Himmel mit der Trennung konfrontiert«, sagte er.

Das sei ein großer Schock für ihn gewesen, zumal er mit ihr zwei Kinder habe, einen dreijährigen Sohn und eine siebenjährige Tochter. »Ich habe einfach die Kontrolle verloren«, gestand der Bad Nauheimer in seiner Aussage. Zudem sei er zur Tatzeit betrunken gewesen: »Ich hatte eine Flasche Sekt und Wein getrunken.«

Mittlerweile habe er sich mehrmals bei seiner Ehefrau für den gewalttätigen Übergriff entschuldigt. Auch habe er seitdem keinen Tropfen Alkohol mehr getrunken. Direkten Kontakt zu seiner Frau gebe es nicht. »Wir arrangieren uns wegen der Kinder«, berichtete der Mann.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft plädierte nach der Beweisaufnahme für eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem solle der 37-jährige Angeklagte 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Verteidigerin Vera Kingdon-Konkol bat das Gericht dagegen um die Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsentzug und eine geringe Geldstrafe. »Mein Mandant befand sich in einer extremen Grenzsituation«, betonte sie. Dem Angeklagten tue die Tat sehr leid.

Nicht vorbestraft

Richter Buckolt verurteilte den Beschuldigten schließlich zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem muss er 300 Euro an die Staatskasse zahlen sowie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

»Sie waren geständig und haben ihrer Frau damit die Beweisaufnahme erspart«, hielt der Richter dem Angeklagten aus der Kurstadt zugute. Zudem sei der Bad Nauheimer nicht vorbestraft und auch nach dem Vorfall nicht mehr aufgefallen. »Ich habe den Eindruck, sie sind über sich selbst erschrocken«, sagte der Richter.

Negativ zu werten sei die Intensität des Übergriffs.

Artikel Drucken Drucken  Versenden
Artikel vom 27.01.2012 - 14.09 Uhr
Social Networks
Facebook Twitter studiVZ meinVZ schülerVZ MySpace  Del.icio.us
X Diesen Artikel versenden






* Bitte füllen Sie alle Felder aus.
Kommentar schreiben
Impressum Kontakt AGB Nutzungsbedingungen Datenschutz
TopSeitenanfang