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Schwarz-Schilling: Kreis will möglichst schnell abschieben

Artikel vom 24.12.2011 - 14.46 Uhr

Schwarz-Schilling: Kreis will möglichst schnell abschieben

Wetteraukreis (dab). In einem offenen Brief an Landrat Joachim Arnold greift Prof. Christian Schwarz-Schilling die Ausländerbehörde des Wetteraukreises an. Der frühere EU-Sonderbeauftragte für Bosnien-Herzegowina erhebt den Vorwurf, der Ermessensspielraum, den das Ausländergesetz gebe, werde vom Kreis systematisch zu Ungunsten der Betroffenen genutzt.

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Prof. Schwarz-Schilling kritisiert die Ausländerbehörde des Kreises. (dapd)
Statt zu helfen sei im Gegenteil nicht auszuschließen, dass eine möglichst schnelle Abschiebung das eigentliche Ziel der Behörde sei. »Diese Unterstellung weise ich mit Entschiedenheit zurück«, reagiert der Landrat. »Wir handeln aufgrund von Recht und Gesetz.« Die Ausländerbehörde treffe sehr wohl Ermessensentscheidungen, »insbesondere da, wo wir feststellen, dass Integration vorhanden ist«. Man sei interessiert daran, solche Menschen »bei uns zu behalten«. Dies setze aber voraus, »dass wir Ermessen ausüben können. Das können wir dann nicht mehr, wenn Menschen beim Beschaffen von Informationen nicht mitwirken, uns belügen oder eine Scheinehe eingehen.«

Schwarz-Schilling führt die Fälle von Familie Sogamanian (Altenstadt), Sragjana Gashi (Ortenberg) und Ulfeta Ahmetovic (Echzell) auf, um seine Kritik am Vorgehen der Behörde zu verdeutlichen.

So habe Sragjana Gashi eine ihr angebotene Arbeitsstelle zunächst nicht antreten können, weil die Ausländerbehörde ihr Hindernisse in den Weg gelegt habe. Erst habe es geheißen, sie habe nur eine Duldung mit kurzen Fristen und könne daher keine Arbeitserlaubnis aufweisen. Schwarz-Schilling fragte bei der Bundesarbeitsagentur nach und bekam die Auskunft: Gashi könne sehr wohl eine Aufenthaltsgenehmigung mit der vollen Zusage der Erwerbstätigkeit erhalten, der Kreis möge sie beantragen.

Der wiederum, so Schwarz-Schilling, habe nun als nächstes Argument gegenüber der Arbeitsagentur angeführt, Gashi sei für vier Monate nicht im Besitz einer Duldung gewesen. Schwarz-Schilling: »Dass die Behörde daraus herleitet, dass Frau Gashi sich in dieser Zeit nicht in Deutschland aufgehalten habe und damit die notwendige Zeit einer vierjährigen Duldung, wie es nach dem Gesetz vorgeschrieben ist, nicht erfüllt habe, ist wirklich eine erstaunliche Interpretation gegen die Betroffene.«

Der fehlende Zeitraum erkläre sich überdies so, dass Gashi mit 16. Jahren ihre Duldung eigenständig hätte beantragen müssen. Das habe die Behörde ihrer Mutter mitgeteilt, die dies aber, laut Gashi, vergessen habe, ihr zu sagen. »Unverzüglich nach Entdecken dieses Mangels stellte sie den Antrag. Wäre es nicht Aufgabe der Ausländerbehörde gewesen, dem nunmehr erwachsenen Kind eigens mitzuteilen, dass sie jetzt einen eigenen Duldungsantrag stellen muss?«, fragt Schwarz-Schilling.

Nein, sagt Ernst Meiss, Leiter des Fachdienstes Recht beim Wetteraukreis. »Es gibt zum einen eine Verpflichtung, sich zu erkundigen. Zum anderen hat die Behörde ja informiert. Woher soll sie wissen, dass etwas nicht zugegangen ist?«



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Artikel vom 24.12.2011 - 14.46 Uhr
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Leserkommentare
(27.12.2011 02:46)
günter meisinger
fachbereich unrecht
den fachbereich recht des wetteraukreises kann man in der pfeife rauchen. wenn ausgerechne der "schwarze schilling", der einst die staatliche post zerschlug, einer "rot-grünen" kreisregierung zu recht unmenschlichkeit bei abschiebung vorhalten muß (eigenlich auch eine domäne der CDU), dann haben die wetterauer unsozialdemokraten die CDU wohl mal wieder von rechts überholt.
(25.12.2011 04:58)
Peter Hartung
Respekt und Heuchelei
Es ist gut, dass Christian Schwarz-Schilling in den berichteten Fällen darauf hinweist, dass Integration nicht ausschließlich eine Bringschuld von Ausländern, sondern eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft ist. Das kommt in der von ihm geforderten Anwendung der Ermessensspielräume durch die Ausländerbehörde zum Ausdruck. Dadurch wird aber ein schlechtes Gesetz nicht besser. Es bleibt der Eindruck von Heuchelei einiger Akteure.
Ist endlich beim Wetteraukreis angekommen, dass die bisherige Bleiberechtsregelung die Kinder für das Handeln ihrer Eltern in Haftung genommen hat?
Oder läuft es darauf hinaus, Familien auseinanderzubrechen? Ist es ein Signal für eine verschärfte Spaltung der Gesellschaft – in Menschen, die als nützlich, und solche, die als unnütz angesehen werden? Warum kein bedingungsloses Bleiberecht für alle langjährig Geduldeten? Auch wenn nun zumindest einigen Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien den Aufenthalt in Deutschland ermöglicht wird: Eine Lösung im Interesse der rund 87.000 Menschen, die seit langer Zeit nur geduldet in Deutschland leben, sind sie nicht. Zudem ist die Kopplung des Bleiberechts für Jugendliche an Nützlichkeitserwägungen zu kritisieren. Es ist nur eine Minimallösung.
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