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Attest: Trotz Lebensmittelvergiftung abgeschoben

Artikel vom 30.12.2011 - 14.27 Uhr

Attest: Trotz Lebensmittelvergiftung abgeschoben

Altenstadt (sax). In der Abschiebung der Familie Sogamanian kommen immer mehr Details an die Öffentlichkeit. So belegt ein Attest des behandelnden Moskauer Krankenhauses, dass der jüngere Sohn Mamikon abgeschoben wurde, obwohl er wegen einer Lebensmittelvergiftung an Fieber, Durchfall und Erbrechen litt.

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Migran Sogamanian (hier bei einem Autokorso bei der Fußball-EM) ist mit seinem Bruder und seiner Mutter abgeschoben worden.
Dieter Ohl, Sprecher des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP) erklärt, dass der bei der Abschiebung anwesende Arzt telefonisch die Reisefähigkeit der Familie bestätigt habe. Familienmitglieder berichten jedoch, der Arzt habe gar keine Zeit gehabt, Mamikon zu untersuchen, da die Polizisten wegen des Abflugtermins zur Eile gedrängt hätten.

Ein Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beim Verwaltungsgericht (VG) Gießen ist inzwischen abgeschlossen. Pressesprecherin Sabine Dörr bestätigt, dass die Klage am 13. Oktober letzten Jahres eingegangen sei. Danach habe das Gericht mehrfach aufgefordert, die Klage zu begründen. Zuletzt sei am 10. Oktober diesen Jahres eine sogenannte Betreibensaufforderung, die eine zweimonatige Frist ausgelöst habe, ergangen. Nach Ablauf dieser Frist am 19. Dezember sei das Verfahren geschlossen worden.

Enttäuscht von dem bisherigen Anwalt wird die Familie jetzt von einer neuen Kanzlei vertreten, die ihr von Prof. Christian Schwarz-Schilling empfohlen wurde. In einer ersten Darstellung weist Armin Berger für die Kanzlei auf einige Aspekte hin.

So kritisiert er, dass er bisher weder beim VG noch beim RP Akteneinsicht erhalten habe, obwohl letzteres über die Presse durchaus Details aus der Akte öffentlich mache. Ohl erklärt dazu, der Kanzlei sei inzwischen mitgeteilt worden, dass sie vor Ort die Akten sehen könne. Auch beim VG ist man bereit, Akteneinsicht zu gewähren. Allerdings habe sich die neue Kanzlei erst durch ein Schreiben, dass das Mandat des bisherigen Anwalts gekündigt worden sei, legitimieren müssen. Weil das Verfahren abgeschlossen sei, müsse der Präsident des VG über die Akteneinsicht entscheiden, erklärt Dörr. Das sei jedoch nur Formsache, die Akte werde in den nächsten Tagen den Anwälten zur Verfügung gestellt.

»Behörden äußern sich abfällig«

»Die beiden beteiligten Behörden haben sich in einer bislang nie da gewesenen Weise abfällig und verleumderisch über unsere Mandanten gegenüber der Presse geäußert. Dies ist nicht nur erschreckend und beschämend, sondern auch ein nicht hinnehmbarer Verstoß gegen die zwingenden datenschutzrechtlichen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes«, rügt Berger das RP und Landrat Joachim Arnold.

Dabei seien unterschiedliche Schreibweisen von Namen gerade bei der Übertragung aus verschiedenen Schriften, wie dem kyrillischen Alphabet in Russland oder der armenischen Schrift in die hiesige lateinische, eine häufige Fehlerquelle. Aber auch die Frage der Staatsangehörigkeit von Flüchtlingen aus zerfallenden Staaten wie der Sowjetunion stelle diese oft vor große Probleme, weil »diese oftmals willkürliche Zuordnungen treffen, welche für die Betroffenen in keiner Weise nachvollziehbar sind«.



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Artikel vom 30.12.2011 - 14.27 Uhr
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