Nachrichten Web
Sie sind hier: Startseite » Kreis » Städte und Gemeinden » Altenstadt »

»Aktuell keine Abschiebung«

Artikel vom 06.01.2012 - 14.52 Uhr

»Aktuell keine Abschiebung«

Altenstadt (prw/dab). Landrat Joachim Arnold hat einer Darstellung der Bild-Zeitung widersprochen, wonach der 52-jährige Familienvater Ashot Sogamanian kurz vor der Abschiebung stehe.

dab_abschiebung_060112_4c_1
Lupe - Artikelbild vergrössern
Ashot Sogamanian darf vorerst in Altenstadt bleiben.
»Tatsächlich gibt es konkrete Abschiebehindernisse, die ein Aufenthaltsrecht begründen«, schreibt Arnold in einer Pressemitteilung.

Ashot Sogamanian, dessen Frau und beiden Söhnen vor kurzem abgeschoben wurden, hat eine bis Mai begrenzte Aufenthaltserlaubnis. Nach einer noch anstehenden Herz-Operation sollen sein gesundheitlicher Zustand beurteilt und, davon abhängend, die Abschiebehindernisse neu bewertet werden. Dies obliege dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sagt Arnold. »Das Amt entscheidet aufgrund der ärztlichen Gutachten und den Behandlungsmöglichkeiten im Heimatland über vorliegende Abschiebehindernisse. Solange diese bestehen, wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert.«

In der Pressemitteilung rechtfertigt Arnold die Abschiebung der übrigen Familienmitglieder. Bereits 1997, im Jahr der Einreise, seien die Asylanträge abgelehnt worden. Nach Abschluss des Rechtswegs seien die Bescheide 2002 beziehungsweise 2004 auch rechtskräftig geworden. Petitionsverfahren hätten ebenfalls keine andere Entscheidung gebracht. »Somit war die Familie rechtskräftig zur Ausreise verpflichtet und nur geduldet.« Die Familie sei mehrfach zur Ausreise aufgefordert worden, dieser Aufforderung aber nicht nachgekommen. Stattdessen habe sie »über Jahre hinweg über Identität und Staatsangehörigkeit getäuscht«, sodass die notwendigen Papiere der Heimatbehörden nur mit großem Zeitverzug von den deutschen Behörden hätten beschafft werden können

»Die ›Altfallregelung» konnte im Fall der Familie Sogamanian nicht greifen, weil Voraussetzung dafür ist, dass die Ausländerbehörde nicht vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht oder behördliche Aufenthaltsbeendigungsmaßnahmen nicht vorsätzlich hinausgezögert oder behindert werden«, sagt Arnold. Zudem habe die Deutsche Botschaft in Armenien festgestellt, dass die Familie in ihrem Herkunftsland über eine Wohnung verfügt, sodass der Abschiebung keine Hindernisse im Wege gestanden hätten. (Foto: sax)

Artikel Drucken Drucken  Versenden
Artikel vom 06.01.2012 - 14.52 Uhr
Social Networks
Facebook Twitter studiVZ meinVZ schülerVZ MySpace  Del.icio.us
X Diesen Artikel versenden






* Bitte füllen Sie alle Felder aus.
Kommentar schreiben
Impressum Kontakt AGB Nutzungsbedingungen Datenschutz
TopSeitenanfang