Nachrichten Web
Sie sind hier: Startseite » Kreis » Städte und Gemeinden » Allendorf/Lumda »

Nordeck: Lehrerin ist freigesprochen

Artikel vom 20.03.2010 - 11.00 Uhr

Nordeck: Lehrerin ist freigesprochen

Allendorf/Lumda (ti). »Ungeheuerlich« seien die Anschuldigungen gegen sie - insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die ehemalige Lehrerin am Landschulheim »Burg Nordeck« offenbar jahrelang für die Bekämpfung von Missständen im Internat stark gemacht hatte.
Gewalt soll auf der »Burg Nordeck« an der Tagesordnung gewesen sein. Aber eine Lehrerin hatte Schüler nicht angestiftet. 	(Foto:
Lupe - Artikelbild vergrössern
Gewalt soll auf der »Burg Nordeck« an der Tagesordnung gewesen sein. Aber eine Lehrerin hatte Schüler nicht angestiftet. (Foto: Archiv)
Und in der Tat: Der von Staatsanwalt Dr. Christian Matejko erhobene Vorwurf wog schwer. Demnach sollte die 38-Jährige im Dezember des Jahres 2008 zwei ihrer Schüler dazu aufgefordert haben, einem dritten Schüler Respekt vor den Lehrkräften mit Gewalt einzutrichtern. Der junge Mann war im Wald zu Boden geschlagen und dort weiter attackiert worden, sodass er multiple Prellungen und Schürfwunden im Gesicht davongetragen hatte. Die Schläger sind mittlerweile verurteilt; einer der beiden wurde wegen eines anderen Gewaltdeliktes von der Schule verwiesen; am Freitag wurde die angeklagte Pädagogin am Gießener Amtsgericht freigesprochen.

Die Lehrerin, die im Anschluss an den Vorfall nach siebeneinhalbjähriger Tätigkeit fristlos entlassen worden war, wies den erhobenen Vorwurf weit von sich: »Weshalb sollte ich Schüler anstiften, etwas zu tun, und mich ein Leben lang erpressbar machen?« Das spätere Opfer habe sie am Tatabend nach dem Essen angerempelt und ihr auf die Füße getreten. Daraufhin hätten sie die beiden anderen gefragt, ob sie das Problem »für sie lösen« sollten und angeboten, »mit ihm spazieren« zu gehen. Sie habe darauf hingewiesen, dass die Jugendlichen im Fall einer Prügelei die Schule verlassen müssten. Diebstähle, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen im Internat hätten in der Vergangenheit ein nicht unerhebliches Ausmaß angenommen, berichtete die Angeklagte, die sich für die Bekämpfung dieses »großen Gewaltpotenzials« eingesetzt habe. Die Folge seien massive Konflikte zwischen ihr und dem Schulleiter gewesen.

Noch am selben Abend seien die Jungen, so die Frau, mit der Nachricht zu ihr gekommen, den »Auftrag erledigt« zu haben. Was wirklich passiert sei, habe sie erst Tage später erfahren. Die gebürtige Licherin erinnerte sich an »kleine Kabbeleien« mit dem Opfer, aber da stehe sie »drüber«: »Es gibt immer Schüler, die einen nicht mögen und das dann ausdrücken.«

Dass sie, um solchen Jugendlichen den nötigen Respekt abzunötigen, auf die Hilfe anderer angewiesen gewesen sein könnte, scheint abwegig. Der frühere Direktor beschrieb sie als »Vorzeigelehrerin, die Beispielhaftes für die Schule geleistet hat«. Auf die Frage von Richter Dr. Johannes Dittrich, ob der Dampf, den sie dem derzeitigen Schulleiter - er konnte wegen einer schweren Erkrankung nicht gehört werden - gemacht habe, zu heiß gewesen sei, meinte der 82-Jährige: »Das kann so sein.« Der Zeuge erinnerte sich an ein Gespräch der Pädagogin mit dem Vorstand des Trägervereins, in dem sie diverse Probleme thematisiert hatte. »Das gab den großen Riss.« Eine Verschwörung also, um die unbequeme Mitarbeiterin zu beseitigen? Die 38-Jährige meint: »Ja - Er hat nach einem Grund gesucht, mich loszuwerden, und den hat er auch gefunden.«

Dennoch: Die beiden Schläger, 16 und 17 Jahre alt, blieben bei ihrer Behauptung. Die 38-Jährige habe ihnen gesagt »Wir müssen keine Gewalt anwenden, aber es wäre besser, weil er es anders nicht lernt«, so der Ältere. Sie sollten ihm auf »die alte Art und Weise« Respekt beibringen. Als die Sache herausgekommen war, hätten sie sich dafür entschieden, »die Wahrheit zu sagen«, sagte der Jüngere.

Staatsanwalt Dr. Christian Matejko hatte an der Glaubhaftigkeit der Zeugen keinen Zweifel. Die Verschwörungstheorie sah er nicht bestätigt. Ein solches Verfahren in Gang zu setzen, nur um eine unbequeme Lehrerin loszuwerden, hielt er für abwegig und forderte eine achtmonatige Bewährungsstrafe zuzüglich einer Geldauflage in Höhe von 2000 Euro.

Der Richter dagegen erkannte in den Aussagen der Schüler und anderer Zeugen Ungereimtheiten und Widersprüche. In seinen Augen blieben »vernünftige Zweifel, die bei so einem schweren Vorwurf zugunsten der Angeklagten durchschlagen müssen«.

Artikel Drucken Drucken  Versenden
Artikel vom 20.03.2010 - 11.00 Uhr
Social Networks
Facebook Twitter studiVZ meinVZ schülerVZ MySpace  Del.icio.us
X Diesen Artikel versenden






* Bitte füllen Sie alle Felder aus.
Kommentar schreiben
Impressum Kontakt AGB Nutzungsbedingungen Datenschutz
TopSeitenanfang