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Christel Reeh möchte in Allendorf schlichten statt richten

Artikel vom 06.12.2011 - 13.31 Uhr

Christel Reeh möchte in Allendorf schlichten statt richten

Allendorf/Lumda (lom). Streit schlichten oder auch für einen »Täter-Opfer-Ausgleich« sorgen, bevor ein Streit vor einem Gericht, durch einen Prozess entschieden wird, das ist eine Angelegenheit eines Schiedsmannes oder einer Schiedsfrau. Christel Reeh wurde a zur neuen Schiedsfrau in Allendorf/Lumda gewählt

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Christel Reeh hat sich in ihre neue Aufgabe eingearbeitet. (Foto: lom)
In Allendorf/Lumda war es Hans Peter Käs, der lange Jahre für diese Schlichtung als Schiedsmann zuständig war und in diesem Jahr während des Heimatabends für sein Engagement mit der Bärtzebürgerschaft bedacht wurde. Sein Nachfolger Peter Herzogenrath musste dann aus gesundheitlichen Gründen dieses Amt abgeben und mit Christel Reeh wurde die neue Schiedsfrau für die kommenden fünf Jahre gewählt und vereidigt. Ihr Vertreter ist Werner Hettche. Beide sind im Stadtteil Climbach beheimatet.

Fast 100 Tage im Amt, eine zu kurze Zeit um aus ihrer Tätigkeit zu berichten. Zeit aber dafür, den Menschen vor Ort das Amt eines Schiedsmannes oder Schiedsfrau näherzubringen, so das Anliegen von Christel Reeh, die sich akribisch mit ihrem neuen Amt auseinandersetzt und sich in Seminaren (Mediation) weiterbildet. Ihr Motto lautet »Schlichten statt richten«.

Sie beschreibt das Schiedsamt wie folgt: »Zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten richtet jede Gemeinde ein Schiedsamt ein. Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen«.

Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) ist für die Ehrenamtlichen zuständig, die in ihrer Freizeit für die Führung des Amtes der Gesellschaft praktisch unentgeltlich zur Verfügung stehen, sodass das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt für die Bürgerinnen und Bürger äußerst kostengünstig durchgeführt werden kann.

Die Städte und Gemeinden haben die Sachkosten des Schiedsamtes oder der Schiedsstelle zu tragen. Ob es zum Beispiel ein Dienstsiegel/Dienststempel, eine verschließbare Kassette, ein Protokollbuch, ein verschließbarer Schrank, Fachliteratur oder die Räumlichkeiten für einen Amtsraum ist, dafür ist die zuständige Stadt oder Gemeinde zuständig. Das alles wird durch den BDS geregelt.



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Artikel vom 06.12.2011 - 13.31 Uhr
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